Bitte beachten Sie, dass Sie selbst?ndig Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin suchen müssen.
Nutzen Sie für die Recherche die ?bersicht aller Fakult?ten und kontaktieren Sie selbst?ndig die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Haben Sie einen passenden Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin gefunden, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der Person in Verbindung. Sie bewerben sich in der Regel mit folgenden Unterlagen (diese k?nnen je nach Fakult?t variieren):
Bevor Sie Ihre Promotion beginnen, sollten Sie die Promotionsordnung Ihrer Fakult?t genau lesen. Darin finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für die Promotion, über Formalit?ten und Disputation.
Um an der Universit?t Regensburg zur Promotion zugelassen zu werden, ben?tigen Sie i.d.R. einen Masterabschluss. Die Fakult?t wird Ihre Zeugnisse überprüfen und feststellen, ob Ihr Studienabschluss mit einem Studienabschluss in Deutschland vergleichbar ist, d.h. ob eine direkte Annahme als Doktorand oder Doktorandin m?glich ist oder ob Sie noch Zusatzleistungen wie z.B. den Besuch von Kursen aus dem Hauptstudium oder eine Promotionseignungsprüfung erbringen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer bestimmten Note zur Promotion zugelassen werden k?nnen und diese auf das deutsche Notensystem umgerechnet werden muss, um eine ?quivalenz feststellen zu k?nnen.
Es ist auch zu beachten, dass Sie ggf. deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die genauen Bestimmungen k?nnen Sie in den jeweiligen Promotionsordnungen finden.
Die Promotion beginnt mit der offiziellen Annahme als Doktorand oder Doktorandin. Für Ihre Annahme müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen zur Promotion erfüllen und brauchen die Betreuungszusage von Ihrem:Betreuer oder Ihrer Betreuerin.
Für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin durch die Fakult?t sind in der Regel Folgendes erforderlich:
? Hochschulzugangsberechtigung
? Hochschulzeugnisse und Hochschulurkunden
? Notenliste (Transcript of Records) der Zeugnisse
? Lebenslauf
? Exposé (Angabe des vorl?ufigen Promotionsthemas mit Exposé)
? Zusage von Betreuer oder Betreuerin
? Ggf. müssen zus?tzlich Seminare oder Vorlesungen besucht werden
? Ggf. müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
Sie müssen sich ausführlich über die spezifischen Annahmebedingungen an der Fakult?t informieren, an der Sie promovieren m?chten.
In welcher Sprache die Doktorarbeit verfasst werden kann, müssen Sie im Vorfeld mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin kl?ren.
Für die Einschreibung als Student oder bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ bei der Studierendenkanzlei gilt Folgendes:
Wenn Sie auf Deutsch promovieren und die Doktorarbeit wird auf Deutsch geschrieben, dann ist ein Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnisse bei der Einschreibung als Student:in in der Studierendenkanzlei notwendig.
bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@en Nachweis (DSH 2 oder ein dazu ?quivalenter Sprachnachweis) k?nnen Sie z.B. im Rahmen der DSH - Prüfung erlangen, die an der Uni Regensburg i.d.R. Ende M?rz bzw. Ende September stattfindet.
Wenn Sie auf Englisch promovieren und Ihre Doktorarbeit wird auf Englisch verfasst, müssen für die Einschreibung als Student oder bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ bei der Studierendenkanzlei keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Entscheidung darüber muss auf der Promotionsbescheinigung oder gegebenenfalls in der Annahme durch den Promotionsausschuss der Fakult?t explizit vermerkt werden.
Für den t?glichen Bedarf sind Deutschkenntnisse aber ?u?erst sinnvoll.