Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt zu jeder Zeit ausreichend finanziell abgesichert ist. Ihre Finanzierung hat Auswirkung auf die Art Ihres Visums, Aufenthaltstitel und Krankenversicherung.
Der Aufenthalt finanziert sich i.d.R durch einen Arbeitsvertrag, ein Stipendium oder ist selbstfinanziert.
Internationale Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen sind durch einen Arbeitsvertrag mit der Uni Regensburg in das deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden.
Weitere Infos rund um das Thema Forschungsfinanzierung und Arbeiten in Deutschland sowie Sozialversicherungen online:
? EURAXESS
Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Bereiche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und mehr als € 450 Gehalt pro Monat bekommen, m¨¹ssen Beitr?ge f¨¹r die Sozial- und Krankenversicherung gezahlt werden.
Die Beitr?ge werden jeweils zur H?lfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gezahlt. Die Beitr?ge f¨¹r die gesetzliche Unfallversicherung tr?gt nur der Arbeitgeber.
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht f¨¹r alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Bestimmte Personengruppen m¨¹ssen dabei eine?gesetzliche Krankenversicherung?(GKV) haben. Andere haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Beitritt in die?private Krankenversicherung?(PKV).
Manche L?nder haben Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen, die den sozialen Schutz der Versicherten regeln.
? ?bersicht ¨¹ber die Abkommen
Wenn Sie EU-B¨¹rger:in sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland nach der G¨¹ltigkeit Ihrer Krankenversicherung w?hrend Ihres Aufenthalts in Deutschland. Alternativ k?nnen Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Informationen ¨¹ber die Konditionen einholen.
? Einige gesetzliche Krankenkassen in Regensburg
Wer einen Arbeitsvertrag mit der Universit?t Regensburg oder einem anderen Arbeitgeber hat und ein Gehalt von mehr als 450 Euro pro Monat bezieht, muss in Deutschland eine regul?re gesetzliche Krankenversicherung abschlie?en. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nur m?glich, wenn der Arbeitnehmer mit dem Einkommen ¨¹ber der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Wenn Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland durch einen Arbeitsvertrag finanzieren, werden Sie als versicherungspflichtiger Besch?ftigter grunds?tzlich in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung miteinbezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils ca. die H?lfte der Beitr?ge. Die Beitr?ge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld mit Ihrem Lehrstuhl Kontakt auf und kl?ren Sie die notwendigen Schritte f¨¹r die gesetzliche Krankenversicherung.
Sie m¨¹ssen f¨¹r Ihren gesamten Aufenthalt ausreichend krankenversichert sein.
Gastwissenschaftler:innen mit Stipendium/selbstfinanziert k?nnen sich privat versichern - entweder ¨¹ber eine Versicherung in Deutschland oder eine Versicherung, die Sie aus Ihrem Heimatland mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Stipendiengeber nach Empfehlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die M?glichkeit sich gesetzlich zu versichern (neu ab 01.03.2024)
Sie m¨¹ssen sich in der Regel selbst bei der gew?hlten Krankenkasse anmelden.
Beispiele f¨¹r private Krankenversicherungen sind:
? Educare
? Mawista
Zus?tzlich zu den gesetzlichen Versicherungen bzw. Pflichtversicherungen (wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) kann es sinnvoll sein, weitere private Versicherungen abzuschlie?en, z.B. Unfall-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Bei Make It In Germany erhalten Sie weiterf¨¹hrende Informationen.
Ein kurzer ?berblick ¨¹ber verschiedene Versicherungen:
Jeder, der an der Universit?t Regensburg eingeschrieben ist oder einen Arbeitsvertrag hat, ist automatisch ¨¹ber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn er einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg hat. Sollten Sie einen Unfall haben, so melden Sie dies bitte der Studierendenkanzlei (gilt f¨¹r eingeschriebene Doktorand:innen) bzw. der Personalabteilung, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Mit einer privaten Unfallversicherung k?nnen Sie sich zus?tzlich f¨¹r private Unf?lle absichern.
Eine Haftpflichtversicherung kommt in der Regel f¨¹r Sch?den auf, die ohne Absicht verursacht wurden.
Eine Haftpflichtversicherung ist insbesondere f¨¹r Familien mit Kindern sinnvoll, oder wenn Sie in einer Mietwohnung leben.
Eine Hausratversicherung bietet f¨¹r das Inventar, also f¨¹r Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenst?nde, eines Haushaltes Versicherungsschutz. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶ÓÄú@e Versicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie in einer m?blierten Wohnung wohnen oder selbst M?bel gekauft haben.
F¨¹r internationale Gastwissenschaftler:innen, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem:r Betreuer:in, ob Sie eine Laborversicherung ben?tigen. Gastwissenschaftler:innen sind selbst f¨¹r ihren Versicherungsschutz zust?ndig.
Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dabei ¨¹bernimmt in der Regel der Arbeitgeber die H?lfte der Beitr?ge f¨¹r die Rentenversicherung, derArbeitnehmer die andere H?lfte.
Stipendien sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung in Regensburg:
Gabelsbergerstra?e 7
93407 Regensburg
Kontakt:
Tel. ?0800 100048015
? Deutsche Rentenversicherung: Bayern S¨¹d
? Deutsche Rentenversicherung: Allgemeine Informationen
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder hat die Aufgabe, den Arbeiternehmer:innen des ?ffentlichen Dienstes Zusch¨¹sse zu der gesetzlichen Rente zu leisten, um die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und nichtbeamteten Bediensteten im ?ffentlichen Dienst auszugleichen.
?? VBL f¨¹r Wissenschaftler:innen
Detaillierte Auskunft ¨¹ber die gesetzliche Rente in Deutschland, z.B. wie Sie Ihren Rentenanspruch verfolgen k?nnen oder wie die Versicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder) funktioniert, erhalten Sie online
Die Steuer-ID wird von der Universit?t Regensburg bei jeglicher Auszahlung ben?tigt.? bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶ÓÄú@e Nummer wird f¨¹r jede Person einmalig vergeben und Ihnen nach der Anmeldung bei der Stadt mitgeteilt.
Falls Sie aber nur einen kurzzeitigen Aufenthalt ohne Meldepflicht planen, wird die Steuer-ID nicht automatisch erstellt und muss aktiv beantragt werden. Das kann schon vor Anreise geschehen.?
Die Steuer-ID ist mit dem Formblatt "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer f¨¹r nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt" zu beantragen, dabei kann diese ?bersetzungshilfe unterst¨¹tzen.
Der Antrag muss unterschrieben und mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identifikationspapiers per Email an das Finanzamt Regensburg geschickt werden. Der zust?ndige Sachbearbeiter ist Herr Br¨¹cklmeier:
Die Steuer-ID wird ausschlie?lich per Post zugestellt, Sie haben daf¨¹r die M?glichkeit, Ihren Betreuer oder Betreuerin bzw. Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin in Regensburg als Sendeadresse anzugeben, um einen Versand ins Ausland zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt dauert ca. 2 bis 4 Wochen.
Am Ende eines bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶ÓÄú@jahres haben Sie die M?glichkeit eine Einkommensteuererkl?rung bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort einzureichen. Dadurch k?nnen Sie unter Umst?nden einen Teil der gezahlten Steuern zur¨¹ckerstattet bekommen. Die daf¨¹r ben?tigten Unterlagen erhalten Sie beim ?rtlichen Finanzamt.
Notwendig f¨¹r die Einkommensteuererkl?rung ist die Steueridentifikationsnummer (IdNr), die Sie normalerweise kurz nach Anmeldung bei Stadt per Post zugeschickt bekommen haben.
Die Adresse des Finanzamts Regensburg:
Finanzamt Regensburg
Galgenbergstra?e 31
93053 Regensburg
Tel. 0941 5024-0
? Internetauftritt des bayerischen Finanzamts
Steuerpflichtig sind alle Angestellten, die ein Gehalt von mehr als € 450 pro Monat beziehen.
Die f¨¹r Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.
Am Ende eines bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶ÓÄú@jahres haben Sie die M?glichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem k?nnen Sie u.U. einen Teil der gezahlten Steuern zur¨¹ckerstattet bekommen. Die daf¨¹r ben?tigten Unterlagen erhalten Sie beim ?rtlichen Finanzamt. ?ber die Wep-App "ELSTER" k?nnen Sie sich alle Unterlagen auch herunterladen udn die Steuererkl?rung online durchf¨¹hren.
In manchen F?llen bew?hrt es sich, f¨¹r die Erstellung einer Steuererkl?rung kostenpflichtig die Unterst¨¹tzung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.
Bitte informieren Sie sich, ob Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland besteuert werden und ob es mit Ihrem Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden m¨¹ssen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
? Homepage des Bundesfinanzministerium
? Weitere Informationen k?nnen Sie bei EURAXESS finden
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland mit einem Stipendium finanzieren, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich eine R¨¹cksprache mit dem jeweiligen Stipendiengeber. Au?erdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.
Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften haben die M?glichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. F¨¹r die gro?en Kirchen wird die Kirchensteuer vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen und automatisch vom monatlichen Gehalt abgef¨¹hrt. Daher m¨¹ssen Sie bei der Anmeldung bei der Stadt angeben, ob eine Religionszugeh?rigkeit vorliegt. Wenn keine vorliegt, wird keine Kirchensteuer eingezogen.