Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalit?ten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universit?t einschreiben und den Runfunkbeitrag anmelden.
Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung k?nnen Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausl?nderangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.
Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnraumbest?tigung erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung k?nnen sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage?zum Beispiel eine?Bank von Ihnen verlangen kann.?
Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Beh?rde melden!?
Die Formulare haben wir für Sie verlinkt:
??Antrag Meldebescheinigung Regensburg
????
Adresse der Bürgerbüros in Regensburg:
??Bürgerbüros Regensburg (Anmeldung EU Staatsangeh?rige)
? Abt. Ausl?nderangelegenheiten (Anmeldung Nicht-EU Staatsangeh?rige).
Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim ausw?rtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
??Ausw?rtiges Amt Deutschland - Visabestimmungen
Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebeh?rde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.
Internationale G?ste aus Nicht-EU-Staaten ben?tigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufentahltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.
Bürgerbüro Stadtmitte: D.-Martin-Luther-Stra?e 3, 93047 Regensburg | Amt für Integration, Migration - Abteilung Ausl?nderangelegenheiten: Maximilianstra?e 26, 93047 Regensburg |
Studierende / Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler?aus Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union | Studierende / Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler aus L?ndern au?erhalb der Europ?ischen Union |
? Bürgerbüros Regensburg |
*bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger?mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die anderen zust?ndigen Bürgerbüros.
Um an der UR studieren zu k?nnen, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist kann Kurse belegen und?den Studierendenausweis,?sowie das Semesterticket benutzen.?
Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im n?chsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So k?nnen Sie alle Funkionen weiterhin problemlos nutzen.?
Forschende an der UR k?nnen auch eine Einschreibung vornehmen. Gastwissenschaftler:innen und Promovierende ber?t dazu das Welcome Center.
Falls Sie ?bersetzungen von Unterlagen brauchen, k?nnen Sie unter den folgenden Links nach einem ?bersetzer suchen: ?
Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben flie?en in einen Topf, welcher einen Gro?teil der Ausgaben der ?ffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die ?ffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabh?ngiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabh?ngigen Berichterstattung der ?ffentlichen Medien.
Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:
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Alle ausl?ndische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler ben?tigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!
Manche L?nder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-L?nder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser L?nder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en.
Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen L?ndern und Deutschland nur ein eingeschr?nktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.
Studierende aus anderen Nicht-EU-L?ndern, die das Fachstudium an der UR beginnen, k?nnen vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.
Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im international Office?beraten.
??Kontakte und Zust?ndigkeiten des International Office
Die Europ?ische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) zeichnet sich durch einheitliche Merkmale aus (z.B. EU-Emblem, Textfeldanordnung) und wird in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Versicherten steht mit der EHIC eine Behandlung in ?ffentlichen Krankenh?usern und Arztpraxen in anderen europ?ischen L?ndern zu. Private Gesundheitsdienstleister akzeptieren die EHIC jedoch nicht.
??Weitere Informationen zur EHIC
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausl?nderbeh?rde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.
??Kontakte und Zust?ndigkeiten des International Office
Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler und Promovierende ber?t dazu das Welcome Center.
AOK Bayern: Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt Frau Alina Schenkl | |
BARMER GEK: D.-Martin-Luther-Stra?e 8, 93047 Regensburg Frau Grundler Tel. 0800 333004 205701 laura.grundler@barmer.de | |
DAK-Gesundheit in Regensburg: Hermann-K?hl-Str. 2 93049 Regensburg Frau Liebl Tel. 0911 - 249204 – 1117 0151 – 22616941 anne.liebl@dak.de | |
Die Techniker: Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus), 93053 Regensburg Herr Theurer Tel. 0151 14534805 eugen.theurer@tk.de |
Wenn Sie kein Praktikum absolvieren oder ein Praktikum über ein Programm erhalten haben, fragen Sie Ihren zust?ndigen Betreuer. Es k?nnen für Sie andere Richtlinien gelten!
?ber die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert für Unf?lle auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause und?für solche, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfielt sich daher eine Haftpflichtversicherung ?für die Dauer des Praktikums abzuschlie?en.
Für Praktikant:innen, die in einem Labor eingesetzt werden, empfielt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuer, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Sie sind selbst für Ihren Versicherungsschutz zust?ndig!
??Infoportal für Laborversicherungen