Je nach Studienfach und -gang kann ein Auslandspraktikum unter bestimmten Voraussetzungen als Teil des Studiums anerkannt oder im Prüfungszeugnis schriftlich erw?hnt werden.
In den Lehramtsstudieng?ngen sind Auslandspraktika nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber gerade für Studierende der Philologien sehr empfohlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen durch eine Unterrichtst?tigkeit im Ausland, z.B. über den PAD (P?dagogischen Austauschdienst), Praktika abgedeckt werden, die in der Studienordnung gefordert sind. Wichtig ist dabei, dass Sie sich im Vorfeld mit den zust?ndigen Fachstudienberater:innen bzw. dem für Sie zust?ndigen Praktikumsamt in Verbindung setzen und abkl?ren, welche Vorleistungen zu erbringen sind, damit eine Anerkennung des Auslandspraktikums m?glich ist.
Weiterführende Informationen, Links und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unseren Seiten für Lehramtsstudierende:
? Anerkennung von Unterrichtspraktika
Bei den meisten kombinatorischen B.A.-Studieng?ngen sind Wahlbereiche im Umfang von 20 Leistungspunkten vorgesehen, in die man Auslandspraktika einbringen kann.
N?here Informationen dazu holen Sie sich bitte bei den zust?ndigen Studiengangskoordinator:innen oder bei der Koordinierungsstelle Leistungspunkte.
? Koordinierungsstelle Leistungspunkte (Hr. Baderschneider)
Auch Praktika, die nicht obligatorisch sind, k?nnen - wenn sie für das Studium f?rderlich sind - Eingang in die Zeugnisunterlagen finden. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ gilt vor allem für Praktika, die über Erasmus+ gef?rdert und erfolgreich durchgeführt werden.
Hier ist vorgesehen, dass das Praktikum ins Diploma Supplement eingetragen wird, soweit ein solches für den Studiengang ausgestellt wird (Bachelor- und Masterstudieng?nge).
Das International Office stellt für Erasmus+ Praktikant:innen eine Anlage zu den Zeugnisunterlagen aus, mit welcher der Eintrag des erfolgreich absolvierten Praktikums ins Diploma Supplement im Prüfungsamt beantragt werden kann.
Wenn Ihre Studien- und Prüfungsordnung Praktika als Pflichtleistungen vorsieht und Sie diese über ein Praktikum im Ausland erbringen m?chten, besprechen Sie die Anerkennung mit den jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter:innen.
Als Pflichtpraktika gelten auch die Tertiale eines PJ.
Wenn Sie eine Erasmus+ F?rderung beantragen, ist die Anerkennungsf?higkeit im Learning Agreement for Traineeships festzuhalten.
Gerade im naturwissenschaftlichen Bereich werden oft Forschungspraktika durchgeführt, um Daten für Abschlussarbeiten o.?. zu erheben. In welcher Form die praktischen T?tigkeiten im Ausland in die Studienleistungen einflie?en, wird im Voraus mit dem jeweiligen Fachbetreuer bzw. der Fachbetreuerin des Praktikums abgekl?rt.