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Zus?tzliches Studienbegleitendes Praktikum

(nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 (Grundschule) bzw. § 38 Abs. 1 Nr. 3 (Mittelschule))

Die rechtlichen Grundlagen für das zus?tzliche studienbegleitende Praktikum (im folgenden als ZSP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend gilt für das zus?tzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP):

  • Das ZSP ist f?cherunabh?ngig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
  • Das ZSP findet w?hrend des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
  • Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
  • Das ZSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
  • Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulp?dagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulp?dagogik Begleitveranstaltungen statt.
  • Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abh?ngig von den betreuenden Lehrkr?ften.
  • Drei eigenst?ndige Lehrversuche sind verpflichtend.

  1. Fakult?t für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und F?rderschulen

Psychologie

Postanschrift:

Universit?tsstr. 31

93053 Regensburg