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Orientierungspraktikum

nach § 34 LPO?I

Die rechtlichen Grundlagen für das Orientierungspraktikum (im folgenden als OP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend bedeutet dies:

  • Das OP soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; eine Ableistung direkt nach der letzten Abiturprüfung ist m?glich.
  • Das OP soll einen Umfang von drei bis vier Wochen mit ca. 20 (Vollzeit-)Wochenstunden haben. Pro Tag dürfen drei Stunden nicht unterschritten werden. NEU: Es muss eine Woche an einer Mittelschule oder einem F?rderzentrum abgeleistet werden.
  • Die Vergabe der Praktikumspl?tze erfolgt offiziell über die Schul?mter. In der Praxis wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung, der von Ihnen gewünschten Schule.
  • Eine Woche muss mindestens an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, der Rest ist auch an anderen Schulen (auch Ausland) oder bei der Grundschule an vorschulischen Bildungseinrichtungen m?glich. NEU: auch schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • NEU: Bei einer mindestens einj?hrigen T?tigkeit in Einrichtungen von ?ffentlichen oder nach §75 SGB VII anerkannten freien Tr?gern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ist nur ein zweiw?chiges Praktikum an zwei unterschiedlichen Schularten vorgeschrieben (mindestens eine Woche an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule und mindestens eine Woche an einer Mittelschule bzw. an einem F?rderzentrum).
  • Lassen Sie sich das OP jeweils mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/50 KB) best?tigen.

  1. Fakult?t für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und F?rderschulen

Psychologie

Postanschrift:

Universit?tsstr. 31

93053 Regensburg