Der Freistaat Bayern, die Hochschule und dessen Bedienstete haften für s?mtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vors?tzlich oder grob fahrl?ssig verursacht haben. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Haftungsbeschr?nkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlie?en.
Für Diebst?hle kann die Universit?t keine Haftung übernehmen. Schlie?f?cher befinden sich im Bereich der Umkleiden.
Vollimmatrikulierte Studierende der Universit?t Regensburg genie?en bei allen Kursen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht jedoch bei der freien Sportausübung (Freies Spiel/ Freies Training).
Unf?lle sind an die Landesunfallkasse zu melden.
Unfallversicherung gilt nur für die Kurse, die der Hochschulsport selbst veranstaltet. Kursangebote externer Veranstalter, z.B. Vereine, fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Für Mitarbeiter/innen besteht kein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Sie sind über die jeweilige Krankenversicherung versichert.
Im Falle eines Unfalls von Studierenden muss dieser mittels Formular über den Hochschulsport an die Landesunfallkasse LUK gemeldet werden. Die vollst?ndige Meldung ist im Büro Hochschulsport, Zi.Nr. 4008 abzugeben.