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Diskussionspapier Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses"

Im Auftrag der Pr?sidentinnen und Pr?sidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshof hat die Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses"?umfassend untersucht, wie neue technischen M?glichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar gemacht werden k?nnen.

Die im Diskussionspapier?zusammengefassten wesentlichen Regelungsvorschl?ge wurden am 10.09.2021?beim 3. Regensburger Forum zum Prozessrecht vor- und zur Diskussion gestellt.

Die Vorschl?ge wurden von der Forschungsstelle "Digitalisierung des Prozessrechts" in den interdisziplin?ren Forschungsprojekten "Basisdokument" und "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag" aufgegriffen.


Pilotprojekt "Elektronisches Basisdokument"

Aufbauend auf den Vorschl?gen der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses"?hat die Forschungsgruppe "Basisdokument", eine interdisziplin?re Arbeitsgruppe bestehend aus dem Lehrstuhl Althammer, dem?Lehrstuhl für Medieninformatik von Prof. Dr. Christian Wolff??und dem OLG Nürnberg, es sich zur Aufgabe gemacht, zu untersuchen und zu er?rtern, wie in Zukunft die vorbereitenden Schrifts?tze im Zivilprozess in ein "elektronisches Basisdokument" zusammengeführt werden k?nnen.

Unter der Berücksichtigung der kommenden elektronischen Aktenführung sollten M?glichkeiten geschaffen werden, den vollst?ndigen Parteivortrag in tats?chlicher und rechtlicher Hinsicht einschlie?lich der Sachantr?ge in m?glichst einfacher und nutzergerechter Form?in ein gemeinsames elektronisches Dokument einflie?en zu lassen, um die elektronische Aktenführung an den heutigen Stand der Digitalisierung heranzuführen. Der im Basisdokument enthaltene Sachvortrag soll dabei perspektivisch die Entscheidungsgrundlage für das Gericht bilden und so die Funktion des Tatbestandes im Urteil übernehmen.

Durch Herausarbeitung einer ersten prototypischen Vorlage versuchte die?Forschungsgruppe "Basisdokument" einen Ansto? zur?Gestaltung?und technischen Umsetzung eines?solchen "elektronischen Basisdokuments"?zu leisten.

Im Verlauf des Projekts wurde im Rahmen eines Praxisseminars ein erster (nicht funktionsf?hifer) Prototyp eines "Basisdokuments" erstellt, der die m?gliche Arbeitsweise innerhalb eines Basisdokuments visualisiert.

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@er Prototyp wurde auf einem Staatsempfang des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich am 26. Oktober 2021 vorgestellt.

Ein dort gezeigter Film ist hier abrufbar.

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Reallabor "Strukturvorgaben für den Parteivortrag"

Das gemeinsam von den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens mit den Lehrstühlen für Deutsches Verfahrensrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) der Universit?t Regensburg durchgeführte Projekt dient der Gewinnung von Erkenntnissen über die digitalen M?glichkeiten einer formellen Strukturierung des Parteivortrags im Zivilprozess.

Es soll in ausgew?hlten Zivilverfahren praktisch erprobt werden, in welcher konkreten Ausgestaltung und in welchen F?llen sich die Arbeit mit einem sog. Basisdokument als einer Form der strukturierten Aufbereitung des Prozessstoffs in tats?chlicher und rechtlicher Hinsicht für die Prozessbeteiligten – Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lte, Richterinnen und Richter, Parteien – als vorteilhaft erweist. Die Erprobung soll anhand eines eingeschr?nkt funktionsf?higen Prototypen erfolgen, der nach den Methoden des Legal Design im Projekt entwickelt wird.

Das Projekt soll ergebnisoffen unter Einbeziehung der Sichtweisen aller Stakeholder geführt werden. Am Ende des Projekts soll eine empirisch fundierte Empfehlung über die Einführung des Basisdokuments durch den Gesetzgeber stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den gemeinsamen Internetseiten des Forschungsprojekts "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess".



Forschungsstelle Digitalisierung des Prozessrechts

Justitia Statue