Die Universit?t Regensburg wirkt als Bildungs- und Forschungsinstitution mit gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf ein Umfeld hin, in dem Chancengleichheit über alle Dimensionen von Vielfalt mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe, Wertsch?tzung und F?rderung aller Mitglieder, unabh?ngig von ihren individuellen Merkmalen (Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, physische und psychische F?higkeiten, soziale Herkunft, Nationalit?t/Ethnie, Religion) gelebt wird und Diskriminierungen vermieden werden. Der Abbau strukturell bedingter Diskriminierungen wie gefestigter Hierarchien, Diskrepanzen bei der Ressourcenverteilung und Chancener?ffnung sollen ebenso im Fokus stehen wie der Einsatz für barrierefreie, tolerante, respektvolle Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen, die Menschen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und Potentialen zu besten Ergebnissen führen.
Die Vizepr?sidentin für Internationalisierung & Diversity ist im Bereich Antidiskriminierung & Diversity für alle Angeh?rigen der Universit?t Regensburg zust?ndig.
Am 1. April 2020 trat Prof. Dr. Ursula Regener als erste das Amt der Vizepr?sidentin an (zur Pressemitteilung) und ?u?erte sich in einem Interview dazu.
Die Antidiskriminierungsstelle der UR unterstützt die Arbeit der Vizepr?sidentin für Internationalisierung und Diversity.
Dort sind Aktivit?ten und Ma?nahmen gebündelt, die einem diskriminierungsfreien Campus dienen. Die Antidiskriminerungsstelle ist koordinierende Anlaufstelle für Fragen, Themen und Probleme rund um Diversity und Diskriminierung.
Kontakt
antidiskriminierung@ur.de oder birgit.bockschweiger@ur.de
Telefon: +49 941 943-2364
Raum: PT3.2.32
Als Ansprechperson in F?llen von sexueller Bel?stigung und sexualisierter Gewalt k?nnen Sie sich jederzeit gerne an mich wenden. Sie haben die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespr?ch, in dem Sie erz?hlen k?nnen, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie k?nnen Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen und dabei anonym bleiben.
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Da antisemitisch motivierte Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung auf einem in Deutschland historisch gewachsenen Komplex vornehmlich religi?s-weltanschaulicher und rassistischer Vorurteile gegenüber jüdischen Menschen beruht, widmen wir diesem Thema ein eigenes Kapitel.
Wir schlie?en uns der Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ?An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus“ an, die sich ?gegen Antisemitismus in jeglicher Form“ wendet.
?An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus. Die Mitgliederversammlung der HRK unterstützt die Resolution ?Gegen BDS und jeden Antisemitismus“ des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften, des AStA der Technischen Universit?t Darmstadt und des AStA der Johann Wolfgang Goethe-Universit?t Frankfurt sowie parteinaher Hochschulgruppen wie den Juso Hochschulgruppen, den Liberalen Hochschulgruppen, Campus Grün und dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten.
Die deutschen Hochschulen sind Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und St?tten der Vielfalt. Bereits mit der Aktion ?Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit“ haben die Hochschulen ein Zeichen gesetzt und klare Bekenntnisse und entschlossenes Handeln zugunsten einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft gefordert. Au?erdem stehen die Hochschulen in Deutschland in besonderer historischer Verantwortung, allen Formen des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.“
Unser Verst?ndnis von Antisemitismus folgt der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
?Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nicht-jüdische Individuen und/oder ihr Eigentum, gegen Institutionen jüdischer Gemeinden und religi?se Einrichtungen.“
Antisemitische Straftatbest?nde werden in §§ 130 Strafgesetzbuch (StGB) definiert als:
1) gegen eine nationale, rassische, religi?se oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe gerichtete Verleumdung oder Hetze,
2) Verharmlosung; Billigung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Sie gelten als Offizialdelikte, werden ohne Strafantrag verfolgt und mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen belegt.
Das Strafma? richtet sich nach Art und Grad der Tatbest?nde und der Schuld des T?ters (§§ 130 und 46 StGB).
Die folgenden Links geben einen ?berblick zum Thema Antisemitismus:
Geschichtsbewusstsein st?rken, Erinnerungskultur mit Leben füllen
An der UR wird Erinnerung, Erinnerungskultur und Erinnerungspolitik nicht nur wissenschaftlich erforscht, sondern gesellschaftlich vermittelt und im wissenschaftlich-gesellschaftlichen Miteinander gelebt. Das auf der institutionellen Kooperation zwischen der UR und der KZ-Gedenkst?tte Flossenbürg beruhende Zentrum Erinnerungskultur unserer Universit?t verk?rpert dies in paradigmatischer Weise und steht für die gesellschaftliche Verantwortung, die die Universit?t Regensburg hier wahrnimmt.
Der Pr?sident Prof. Udo Hebel h?lt bei der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Flossenbürg am 21.4.2024 eine Rede - mehr...
Das Workshopangebot der Antidiskriminierungsstelle sensibilisiert auch für antisemitische Diskriminierung.
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Wenn Sie mit Ihrem diversity-spezifischen Angebot verlinkt werden m?chten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: antidiskriminierung@ur.de