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ANERKENNUNG VON AUSLANDSLEISTUNGEN

Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Anerkennung von Auslandsleistungen folgende Verfahrensregeln:?

  • Wenden Sie sich mit dem Antrag direkt an Prof. Arnold.
  • Kommen Sie in die Sprechstunde (nach Vereinbarung).
  • Beachten Sie, dass für die Anerkennung immer der jeweilige Fachvertreter zust?ndig ist, der Lehrstuhl für Theoretische VWL?also ausschlie?lich für VWL-Kurse, in erster Linie für Kurse aus dem Bereich Finanzmarkttheorie.
  • Bereiten Sie das entsprechende Formular von der Prüfungsamt-Website zur Unterschrift vor.
  • Bringen Sie mit dem Antrag Unterlagen mit, aus denen die Kursinhalte und die Bepunktung mit ECTS-Punkten hervorgeht.
  • Falls nicht ECTS-Punkte vergeben werden, bringen Sie Unterlagen mit, aus denen die Workload hervorgeht, so dass das in ECTS?umgerechnet werden kann.
  • Zu Ihrer Planungssicherheit k?nnen Sie sich schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt best?tigen lassen, dass ein Kurs bei erfolgreichem Bestehen anerkannt werden wird.

  1. Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften
  2. Institut für Volkswirtschafslehre und ?konometrie