Informationen des Studiendekans finden Sie auf dieser Seite.
Auf der Webseite zum Bachelor und Master befinden sich Studienpl?ne, die den typischen Ablauf des Bachelor-Studiums beschreiben. Das Bachelor-Studium ist in 2 Phasen eingeteilt. In der ersten Vorlesungswoche (sog. Bachelor-Einführungswoche) finden Einführungsveranstaltungen in die erste Studienphase statt. Jedes Jahr im November findet eine von der Fachschaft organisierte Informationsveranstaltung für die 2. Studienphase des Bachelor statt, die man im 3. Semester besuchen sollte.
Bitte richten Sie Ihre Fragen an die dafür zust?ndige Studentenkanzlei.
Die ?ffnungszeiten der Studienberatung werden auf der Seite der Studienberatung ver?ffentlicht. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ ist die erste Anlaufstelle. Auch die Fachschaft führt eine Fachstudienberatung durch.
Grunds?tzlich ist ein Hochschulwechsel w?hrend des Bachelor- oder Masterstudiums nicht zu empfehlen. Wird dennoch ein Wechsel an die Uni Regensburg angestrebt, ist folgendes zu beachten:
Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um einen Studienplatz in einem h?heren Fachsemester bewerben und hierfür auch zugelassen werden. Sollten Sie zugelassen werden, werden Sie zun?chst ins erste Fachsemester eingeschrieben und nach eventueller Anerkennung bisheriger Studienleistungen in ein h?heres Fachsemester eingestuft.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Studienleistungen ist §12 der Prüfungsordnung. Eine Anerkennung von Kursen anderer Universit?ten ist nur dann m?glich, wenn die Gleichwertigkeit zu Regensburger Kursen festgestellt wird. Kurse anderer Universit?ten sind gleichwertig, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen diesen entsprechen. ?ber diese Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Dabei orientiert sich der Prüfungsausschuss am Votum des für den jeweiligen Kurs zust?ndigen Professors. Mit diesem kl?ren Sie am Besten vorab, ob dieser Ihre Kurse anerkennt. Sollte dies der Fall sein, stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen beim Prüfungssekretariat. Der Antrag auf Anerkennung externer Prüfungsleistungen kann erst gestellt werden, wenn Sie im jeweiligen Bachelor- oder Masterstudium an der Universit?t Regensburg eingeschrieben sind.
Beachten Sie zus?tzlich die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (siehe §16 Abs. 1 und 2)! Wenn Sie Kurse anderer Universit?ten anerkannt bekommen haben, werden Sie ggf. ein oder mehrere Fachsemester hochgestuft. Die Prüfungsordnung fordert, dass nach zwei Semestern 36 ECTS aus den Quantitativen Grundlagen und den jeweiligen grundst?ndigen Basismodulgruppen erbracht sein?müssen!
All but one of the programs at the Faculty of Business, Economics and Management Information Systems are taught in German. You need some German language skills to be admitted. For more information, click here.
Selected courses are taught in English. More information (in particular for exchange students) can be found?here. The M.Sc. Economics program is taught in English
Die Einführungsveranstaltung findet immer in der ersten Vorlesungswoche des Wintersemesters statt und kann somit jedes Wintersemester absolviert werden. Für den Leistungsnachweis richten Sie Ihre Fragen an den Lehrstuhl, der die Veranstaltung durchführt.
Die Aufgaben des Studiendekans sind in Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes (i.d.F. v. 23. Mai 2006, GVBl. S.259) festgelegt.
(1) Der Fakult?tsrat w?hlt aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakult?t eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studiendekan oder Studiendekanin) für die Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zul?ssig. Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Fakult?tsrats. Die Grundordnung kann die Wahl weiterer Studiendekane oder Studiendekaninnen vorsehen. Ist die Hochschule nicht in Fakult?ten gegliedert, w?hlt der Senat einen Studiendekan oder eine Studiendekanin; die S?tze 1 bis 3 gelten entsprechend.
(2) Der Studiendekan oder die Studiendekanin
(3) Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. Der Lehrbericht enth?lt für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studieng?ngen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.
(4) Die Hochschule ist verpflichtet, den Studiendekanen und Studiendekaninnen in angemessenem Umfang Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Der verbindliche Wortlaut kann der Prüfungsordnung (§ 3 und § 4) entnommen werden. Eine Zusammenfassung der Zulassungskriterien finden Sie hier Die folgenden Angaben sind daher unverbindlich:
Erste Voraussetzung ist üblicherweise ein einschl?giger Hochschulabschluss, z.B. ein Bachelor im jeweiligen Studiengang (§3). Wer sich für den BWL-Masterstudiengang bewirbt, hat also meist einen BWL-Bachelor.
Zweite Voraussetzung ist die Durchschnittsnote dieses Hochschulabschlusses. Sie soll nach 150 abgelegten Kreditpunkten mindestens “gut” (2,50) sein (§4). Man kann sich somit schon im letzten Bachelor-Studiensemester mit seinen bisherigen Studienleistungen bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen Bewerber auch zwischen 2,51 und 2,80 (BWL und Wirtschaftsinformatik) bzw. 2,51 und 3,00 (VWL und Immobilienwirtschaft) zugelassen werden. Alle Bewerbungen durchlaufen ein spezifisches Eignungsverfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung (siehe n?chste Antwort).
Drittens sollten Sie nach Abschluss des Bachelor-Studiums je nach Studiengang VWL-Kenntnisse, Methodenkenntnisse und fachlich spezifisches Wissen im Umfang zwischen 12 und 24 Kreditpunkten nachweisen (geregelt in §4). Fachlich spezifisches Wissen entspricht hierbei den gleichnamigen Schwerpunktmodulgruppen der Regensburger Bachelor-Studieng?nge. Die darin beinhalteten Kurse k?nnen bspw. in den Studienpl?nen eingesehen werden.
Viertens Zus?tzlich werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.
Externe Bewerber müssen in ihrem ersten Hochschulstudium Studienleistungen erbracht haben, die miteinander kombiniert (mindestens 18 ECTS) genau einer Schwerpunktmodulgruppe im jeweiligen Studiengang entsprechen. Dabei müssen Kurse externer Hochschulen nicht zwingend gleich lauten.
Gegebenenfalls kann Ihnen das Bestehen bestimmter Kursprüfungen des Regensburger-Bachelor-Studiengangs auferlegt werden.
Die Erfüllung der Zulassungskriterien wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Auswahlkommission geprüft. Vor dem bzw. innerhalb des Bewerbungszeitraums sind seitens der Fakult?t keine Angaben bezüglich der Eignung einer Bewerbung m?glich. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab.
Von International Students wird (au?er für den M.Sc. Economics) mit der Bewerbung zum Studium der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verlangt. Als International Student z?hlt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht in Deutschland erworben hat. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutschem Abitur und ausl?ndischem Hochschulabschluss muss die ausl?ndische Hochschule überprüft werden (ANABIN). Mangelnde oder nicht nachgewiesene Deutschkenntnisse sind ein ausreichender Grund für einen Ablehnungsbescheid. Alle Studierenden (au?er im M.Sc. Economics), die ihren Abschluss an der Universit?t Regensburg erwerben m?chten, müssen die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber) ablegen. Die DSH-Prüfung wird u.a. vom Lehrgebiet ?Deutsch als Fremdsprache“ organisiert. (Sitzung der Studiendekane am 8. Juli 2009)
Nein, die Zulassungsvoraussetzungen richten sich haupts?chlich nach der Note Ihres ersten berufsqualifizierten Abschlusses und dem dort erworbenen Wissen belegt durch Kreditpunkte.
Sie wurden abgelehnt, da einer der im Bescheid genannten Gründe zutraf, z.B. ungenügende Noten in den F?chern, die dem Master-Studiengang zuzuordnen sind, eine zu geringe Anzahl von belegten Kursen (nachgewiesen durch Leistungsnachweis mit ausgewiesenen ECTS) oder fehlende au?erfachliche Aktivit?ten. Es müssen nicht alle Gründe auf Ihre Bewerbung zutreffen.
Grunds?tzlich gilt: Der Prüfungszeitraum ist in den ersten 4 Wochen der Semesterferien. Mitunter werden manche Prüfungen von den Lehrstühlen jedoch vorgezogen.
Gem?? §15 (6) der aktuellen Prüfungsordnung k?nnen maximal 18 Kreditpunkte (BWL, VWL) bzw. 12 Kreditpunkte (WI, IMMO) im Wahlmodul mit Bachelor-Kursen belegt werden (nur solche die nicht bereits im Bachelor eingebracht wurden nach individueller Genehmigung durch zust?ndigen Professor). bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Regelung gilt für Bachelor-Kurse der Universit?t Regensburg und soll verhindern, dass im Masterstudium zu viele Kurse aus den Bachelorstudieng?ngen eingebracht werden.?Grunds?tzlich empfiehlt es sich, vor dem Auslandsstudium die Anrechenbarkeit der Kurse mit einem Regensburger Hochschullehrer aus dem jeweiligen Institut abzukl?ren. Es ist dementsprechend auch m?glich, bereits w?hrend des Bachelorstudiums Upper-Level-Bachelorkurse im Ausland zu belegen, diese dann jedoch nicht im Bachelor einzubringen, um sie sp?ter im Masterstudium im Wahlmodul zu importieren.
Studierende, welche im Bachelor-Studiengang bereits Prüfungsleistungen im Umfang von 150 KP oder mehr erreicht haben, k?nnen bereits vor Beendigung ihres Bachelor-Studiums Kursprüfungen im Master-Programm im Umfang von insgesamt bis zu 24 KP ablegen. Zweck dieser Regelung ist, einen m?glichen Leerlauf in der Schlussphase des Bachelor-Studiums und somit eine unn?tige Verl?ngerung der Gesamtstudienzeit zu vermeiden. Die vorab abgelegten Prüfungen k?nnen dann sp?ter, nach Zulassung der betreffenden Studierenden zu einem Master-Studiengang, als Leistungen in diesem Master-Studiengang im Rahmen der für ihn geltenden Bedingungen angerechnet werden.
Eine Einbringung von Leistungen aus dem Master-Studium in den Bachelor-Studiengang ist nur mit sehr gro?en Einschr?nkungen gestattet. So dürfen Kurse aus einem Pflichtmodul oder Kurse, die verpflichtender Bestandteil eines Master-Schwerpunktmoduls sind, nicht eingebracht werden. Generell ist für die Einbringung die Zustimmung des Prüfungsausschusses erforderlich.