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Raumvergabe

Kostenlose Raumvergabe an studentische Gruppen

Studentische Gruppen k?nnen kostenlos R?ume an der Universit?t für Veranstaltungen buchen. Auflage der Universit?tsleitung ist, dass sich die jeweilige Gruppe zuvor vom Sprecher*innenrat akkreditieren l?sst und die jeweilige Veranstaltung eine Reihe von Bedingungen erfüllt.

Falls eure Gruppe noch nicht von uns akkreditiert ist k?nnt ihr im folgenden Abschnitt nachlesen, wie die Akkreditierung abl?uft, ansonsten k?nnt ihr gleich weiter zur Raumbeantragung.


Akkreditierung

Wie funktioniert die Akkreditierung?

Eine Vertreter*in der jeweiligen Gruppe schickt einen formlosen Antrag auf Akkreditierung zur Nutzung kostenloser R?ume mit einer Kurzbeschreibung der Gruppe und, wenn m?glich, ihrer Satzung an: asta@ur.de.

Der AStA schickt der Gruppe ein Formblatt zu, welches ausgefüllt zurück an den AStA geht.

Der AStA ber?t sich dann zeitnah über den Antrag und stimmt darüber ab. Sollten dabei Fragen offen bleiben, wird ein*e Vertreter*in der Gruppe zuerst in die n?chste Sitzung eingeladen.

Welche Bedingungen gelten für die Akkreditierung und die Veranstaltungen?

  1. ?Die Gruppe und die jeweilige Veranstaltung müssen einen thematischen Bezug zu universit?ren Bildungs-, Sozial- oder Kulturbelangen haben, die in das Eigeninteresse der Universit?t fallen. Aktionen beziehungsweise Veranstaltungen gegen Rassismus, Sexismus und Diskriminierung k?nnen in das Eigeninteresse der Universit?t fallen, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.
  2. Die jeweilige Veranstaltung darf keine rassistischen, sexistischen oder allgemein diskriminierenden Inhalte propagieren. Gruppen oder deren Vertreter*innen, die schon durch solche Inhalte auff?llig geworden sind, werden nicht akkreditiert.
  3. Die jeweilige Veranstaltung darf keinen überwiegend parteipolitischen Charakter haben und die Veranstaltung darf nicht darauf abzielen eine Partei oder politische Gruppierung besonders hervorzuheben. Es muss für alle Studierenden die M?glichkeit gegeben sein, aus der Veranstaltung einen bildenden, kulturellen oder wissenschaftlichen Nutzen zu ziehen.
  4. Die Gruppe und die jeweilige Veranstaltung dürfen nicht kommerziell orientiert sein. Das hei?t insbesondere: Die Veranstaltung darf nicht der Bewerbung von kommerziellen Interessen dienen, es darf kein Eintritt verlangt werden und auch kein Geld im Umfeld der Versammlung gesammelt werden. Der Verkauf von Essen und Getr?nken am Rande einer Veranstaltung mit anderem Zweck kann im Einzelfall erlaubt werden.
  5. Die Akkreditierung einer Gruppe kann widerrufen werden, falls sie (oder ihre Vertreter*innen) in der Vergangenheit gegen formale Auflagen der Raumnutzung, Sicherheitsbestimmungen oder die Hausordnung versto?en haben.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob meine Veranstaltung die Kriterien erfüllt. Was tun?

  • Bitte redet mit uns, im Gespr?ch lassen sich Grenzf?lle fast immer besser kl?ren als schriftlich.
  • Das letzte Wort in der Entscheidung zur Raumvergabe hat im Streitfall die Universit?tsverwaltung.

Mindeststandards der Akkreditierung

Studentische Mitgliedschaft

Mindestens fünf Studierende der Universit?t Regensburg müssen der Gruppe angeh?ren; die Mehrzahl der Mitglieder sollen Studierende der Universit?t Regensburg sein. Die Mitarbeit in der Gruppe muss grunds?tzlich allen Studierenden der Universit?t Regensburg offenstehen.

Beachtung und Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der

Grundordnung und des Leitbildes der Universit?t Regensburg

Die Gruppe und deren Mitglieder erkennen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die

Grundordnung und das Leitbild der Universit?t Regensburg an.

Die Gruppe und/oder Teile davon darf/dürfen keine extremistischen Ansichten und/oder Ziele vertreten und/oder extremistisch beeinflusst sein. Sie darf/dürfen keine einzelnen Personen oder Personengruppen wegen des Geschlechts, der Abstammung, aus ethnischen Gründen, aus Gründen der Heimat und Herkunft, des Glaubens oder der Weltanschauung, der religi?sen oder politischen Anschauung, aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, des Alters oder der sexuellen Identit?t benachteiligen oder bevorzugen.

Gemeinnützigkeit

Die Hochschulgruppe muss gemeinnützig handeln.

Thematischer Bezug

Die Gruppe bzw. ihre Ziele müssen einen thematischen Bezug insbesondere zu universit?ren Bildungs-, Sozial- und Kulturbelangen, s. etwa Art. 27 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 und 3 BayHIG, die im

Eigeninteresse der Universit?t liegen, haben.

Kontext der staatlichen Neutralit?t und der negativen Religionsfreiheit

Religi?se und weltanschauliche Gruppen sowie parteipolitische Gruppen k?nnen grunds?tzlich akkreditiert werden. Die Werbung für die eigenen ?berzeugungen ist zul?ssig, aktive Missionierungsversuche im Kontext der Universit?t jedoch versto?en gegen die staatliche Neutralit?tspflicht und potenziell gegen die negative Religionsfreiheit Dritter, insb. der Universit?tsmitglieder.

Erreichbarkeit

Die Gruppe benennt eine juristisch verantwortliche Ansprechperson. Die Erreichbarkeit der Gruppe muss durch Hinterlegung der Kontaktdaten sichergestellt sein.

Entscheidungen über Abweichungen von den Mindeststandards trifft weiterhin die

Universit?tsleitung. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht

Die Akkreditierung kann mit Auflagen verbunden und sowohl vom Studentischen Sprecherrat als auch von der Universit?tsleitung widerrufen werden. Grund für einen Widerruf ist insbesondere ein Versto? gegen die Voraussetzungen der Aufnahme oder gegen eine Auflage

Akkreditierte Gruppen werden auf der Website des Studentischen Sprecherrates ver?ffentlicht.

Ist eine Gruppe akkreditiert, so kann sie einen von ihrer ordnungsgem??en Vertretung unterschriebenen Antrag zur kostenlosen Raumnutzung unter Angabe der Art und des Themas der Veranstaltung an das Referat V/6 - Raummanagement und Grundverwaltung stellen. Ein Anspruch auf eine Raumnutzung besteht dabei grunds?tzlich nicht.

Veranstalter ist grunds?tzlich die akkreditierte Gruppe bzw. die benannte juristisch verantwortliche Ansprechperson.

Beabsichtigte Ablehnung oder Beanstandung der Akkreditierungsentscheidung des Studentischen Sprecherrates

Sollte die Ablehnung einer beantragten Akkreditierung beabsichtigt sein oder eine verweigerte Akkreditierung schriftlich beanstandet werden, muss der Schriftverkehr des Studentischen Sprecherrates mit der antragstellenden Gruppe mit der Universit?tsleitung vorher abgestimmt werden.



Unsere Gruppe ist akkreditiert. Wie k?nnen wir einen Raum beantragen?

Um einen Raum zu beantragen, wendet euch bitte an Raumverwaltung der Universit?t. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e findet ihr im Verwaltungsgeb?ude Zimmer 1.51 oder ihr erreicht die Raumverwaltung per Mail über das GroupWise System. Beim ersten Mal solltet ihr der Vollst?ndigkeit halber den Akkreditierungsnachweis von uns anh?ngen/mitbringen.


Raum für Universit?res Networking und Engagement

Wenn ihr den Raum für Universit?res Networking und Engagement nutzen wollt, tragt euch bitte in folgendem Dokument ein. Eure Terminanfrage wird euch dann best?tigt. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Raumnutzungen m?glich.

Dokument folgt.


  1. Universit?t

Studentischer Sprecher*innenrat

Telefon: 0941/9432243
Email: asta@ur.de


Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10.00 - 12.00 Uhr (W?hrend des Semesters)


Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg
Studentenhaus, Zi. 1.27