Bei den Hochschulwahlen werden die Gruppenvertreterinnen und -vertreter im Senat, in den Fakult?tsr?ten und im studentischen Konvent direkt von den Mitgliedern der Universit?t gew?hlt.
Die Bedeutung der Wahlen ergibt sich aus der Funktion dieser Gremien für die akademische Selbstverwaltung. Zu w?hlen sind die Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (alle zwei Jahre) und der Studierenden (jedes Jahr).
Die Hochschulwahlen sind beendet.
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Dem Senat geh?ren an:
Zu den Aufgaben des Senats geh?ren Beschlussfassungen über die Satzungen der Universit?t (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu den beschlossenen Berufungsvorschl?gen.
Den Fakult?tsr?ten geh?ren grunds?tzlich an:
Die Fakult?tsr?te treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakult?t betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studieng?ngen und Verabschiedung von Prüfungsordnungen mit. Au?erdem w?hlt der Fakult?tsrat die Mitglieder des Fakult?tsvorstands.
Der studentische Konvent setzt sich zusammen aus den vier Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden im Senat, den Mitgliedern des Fachschaftenrats und 24 weiteren direkt gew?hlten Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden. Die Mitglieder des studentischen Konvents kümmern sich um fachliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Universit?t Regensburg.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden einer Fakult?t bilden die Fachschaftsvertretung und stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakult?tsebene dar. Die Fachschaftsvertretung bilden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fakult?tsrat sowie diejenigen Studierenden in der erforderlichen Anzahl, auf die bei der Wahl zum Fakult?tsrat weitere Sitze entfallen würden.
Der Fachschaftenrat besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden in den Fakult?tsr?ten, auf die bei der Wahl in den Fakult?tsrat die beiden ersten Sitze entfallen.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus § 3 der Wahlsatzung der Universit?t Regensburg.
Das aktive und passive Wahlrecht k?nnen nur Wahlberechtigte ausüben, die in das W?hlerverzeichnis eingetragen sind.
Das W?hlerverzeichnis liegt im Wahlamt (Verwaltungsgeb?ude, Zi.Nr. 2.21) vom 10. bis 15. Mai 2024 jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr aus. Eine Einsichtnahme au?erhalb dieser Zeiten ist nach telefonischer Anmeldung unter 0941/943-2314 oder -2454 oder per E-Mail an wahlen@ur.de m?glich. Es wird am 15. Mai 2024 geschlossen.
Die wahlberechtigten Studierenden, die im W?hlerverzeichnis eingetragen sind, k?nnen ab Ende April ihre Wahlbenachrichtigung über das Campusportal SPUR abrufen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das W?hlerverzeichnis kann bis sp?testens am ersten Werktag nach Schlie?ung des W?hlerverzeichnisses, also bis sp?testens 16. Mai 2024, 16:00 Uhr, schriftlich Erinnerung bei der Wahlleitung erhoben werden.
Die Hochschulwahlen 2024 zur Wahl der Gruppenvertreterinnen und -vertreter im Senat, in den Fakult?tsr?ten und im studentischen Konvent finden in der Zeit vom 12. Juni 2024, 12:00 Uhr bis 19. Juni 2024, 12:00 Uhr als elektronische Wahl statt.
Die Stimmabgabe ist nur innerhalb des Universit?ts-Netzwerks m?glich. Zur Verbindung gibt es folgende M?glichkeiten:
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum:
Tel.: 0941/943-4444
E-Mail: support@ur.de
Raum: RZ 0.02
Bei grunds?tzlichen Rückfragen zur Wahl wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Wahlamt:
E-Mail: wahlen@ur.de
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Wahl zu gew?hrleisten ist es erforderlich, dass die Abstimmung über ein sicheres Endger?t erfolgt.
Weiterhin ist es sicherzustellen, dass der RZ-Account durch die Vergabe eines sicheren nur dem Nutzer bekannten Passwortes geschützt ist. Bei auch nur dem vagen Verdacht, dass Dritte Kenntnis des RZ-Passwortes erlangt haben k?nnen, ist dieses durch den Nutzer unverzüglich zu ?ndern und support@ur.de zu informieren.
Das Passwort sollte nicht im Webbrowser gespeichert werden.
W?hrend des Wahlvorgangs bitte nicht die Seite neu laden oder die Taste F5 drücken. Andernfalls werden Ihre bis dahin eingegebenen Stimmen verworfen und Sie müssen diese nach erneuter Anmeldung vollst?ndig neu eingeben.
Nach Beendigung des Wahlvorgangs wird empfohlen, sich in der Wahlanwendung abzumelden und den Webbrowser zu schlie?en.
Tel: 0941/943-4444 (Studierende)
E-Mail: support@ur.de
Raum: RZ 0.02