Im F?rderprogramm (Stand: 31.01.2023) und der zugeh?rigen Handreichung (Stand: 01.10.2023) sind die Kriterien aufgeführt, die für eine F?rderung erfüllt sein müssen.
Die Antragstellung für Reisen von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen erfolgt per Antragsformular über die Universit?tsverwaltung. Die Antr?ge werden von den Doktorv?tern bzw. Lehrstuhlinhabern an das Pr?sidium gestellt.
Die Antragstellung für Einzelprojekte erfolgt per gesondertem Antragsformular über die Universit?tsverwaltung. Die Antr?ge werden von den Doktorv?tern bzw. Lehrstuhlinhabern an das Pr?sidium gestellt.?
Für n?here Informationen steht Ihnen das Referat II/6 der Universit?tsverwaltung gern zur Verfügung (Telefon: 0941 943-2314).