Die stufenweise Wiedereingliederung wird aufgrund der ?hnlichen Begrifflichkeit oft mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement verwechselt, ist aber nicht dasselbe.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die stufenweise Wiedereingliederung.
In der stufenweisen Wiedereingliederung werden Sie nach l?ngerer Arbeitsunf?higkeit stundenweise an Ihre T?tigkeit herangeführt. Für die stufenweise Wiedereingliederung ist ein sogenannter Stufenplan/Wiedereingliederungsplan notwendig, der vor Beginn der Wiedereingliederung von der ?rztin/dem Arzt in Absprache mit Ihnen erstellt wird und dem Arbeitgeber vor Beginn der Ma?nahme vorzulegen ist.
Beispiel:
Sie haben einen Stufenplan über 4 Wochen erhalten. In denersten beiden Wochen arbeiten Sie t?glich 3 Stunden, in der 3. Woche 4 Stunden und in der 4. Woche 6 Stunden.
Neben dem zeitlichen Ablauf wird im Stufenplan in Absprache mit Ihnen festgehalten, welche T?tigkeiten Sie ausüben dürfen und welche (noch) nicht.
Wichtig:
W?hrend der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie weiterhin arbeitsunf?hig. Bitte legen Sie der Personalabteilung eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung vor.
Denken Sie bitte daran, sich nach Ende der Wiedereingliederung wieder gesund zu melden. Erst dann wird die Gehaltszahlung wieder aufgenommen, wenn Sie l?nger als 6 Wochen krank waren.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Ma?nahme der medizinischen Rehabilitation und wird demnach als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder
Rentenversicherung gew?hrt. Sie erhalten w?hrend der Wiedereingliederung
Kranken- bzw. ?bergangsgeld. In speziellen F?llen übernimmt die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung die Kosten für die Wiedereingliederung.
Bitte halten Sie vor Beginn der stufen weisen Wiedereingliederung
mit den Versicherungstr?gern Rücksprache. Wenn Sie privat krankenversichert sind, kl?ren Sie bitte mit der Krankenkasse ab, ob Leistungen gew?hrt werden. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung.
Sollte bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegen, beachten Sie bitte darüber hinaus Nummer 11.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien vom 29.04.2019.
In der Regel empfiehlt die/der behandelnde ?rztin /Arzt, die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung die stufenweise Wiedereingliederung. Sie haben au?erdem die M?glichkeit, selbst die stufenweise Wiedereingliederung zu beantragen. Erste Ansprechperson ist Ihre ?rztin/Ihr Arzt, da sie/er die Arbeitsunf?higkeit feststellt.
Der Arbeitgeber muss der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter in der Personalabteilung Kontakt auf.