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Kriminologie und Gewaltforschung M.A.

Abschluss

Master of Arts


Akkreditierung


Studienstruktur

Master of Arts: Es wird grunds?tzlich nur ein Studienfach studiert. Einzelne Studieng?nge k?nnen allerdings stark interdisziplin?r aufgebaut sein. D.h. die Inhalte des Studiengangs stammen m?glicherweise aus verschiedenen Fachrichtungen.


Besonderheiten

Ausgepr?gte Interdisziplinarit?t


Kurzbeschreibung

Der interdisziplin?re Masterstudiengang besch?ftigt sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Dazu werden kriminologische Theorie und multidisziplin?re Perspektiven und Erkenntnisse aus der aktuellen Gewalt- und Aggressionsforschung zu einem f?cherübergreifenden Studiengang zusammengeführt.?

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Berufsprofil / Kompetenzen

Der Masterstudiengang "Kriminologie und Gewaltforschung" richtet sich an Absolvent(inn)en, die eine Weiterqualifikation nicht nur in ihrem Herkunftsstudienfach anstreben, sondern bewusst das breite Spektrum an Disziplinen einer Universit?t nutzen wollen. Berufliche Handlungsfelder ergeben sich in Schule, Medizin oder Polizei, im Strafvollzug oder in anderen Institutionen. Des Weiteren bietet der Studiengang durch seine methodische Vielf?ltigkeit auch M?glichkeiten, sich auf eine fach- oder wissenschaftsjournalistische T?tigkeit vorzubereiten.?

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Praktika

nicht vorgesehen

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Beteiligte F?cher

Rechtswissenschaft, Kriminologie, Neuro- und Evolutionsbiologie, Medizin, (Forensische) Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Sprach-, Literatur-, Kultur- und Medienwissenschaften.

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Dauer des Studiums / Regelstudienzeit

Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, betr?gt 4 Semester. Die tats?chliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind.

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Umfang des Studiengangs

120 ECTS-Punkte

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Unterrichtssprache

Deutsch, manche Veranstaltungen sind in englischer Sprache

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Studienbeginn

nur zum Wintersemester

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Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Bereitschaft und Kompetenz zu fachübergreifendem und interdisziplin?ren Denken sowie zu empirischer Forschung.

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Zulassungsbeschr?nkt

Nein, Eignungsverfahren

Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie hier.

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Rechtliche (Zulassungs-/Zugangs-) Voraussetzungen

Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschr?nkung für Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs geeignet. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren.

In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespr?ch durchgeführt.?

Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.

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Bewerbungstermin(e)

Bewerbungen bis sp?testens 22. Juni elektronisch zu richten an masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de

Informationen für ausl?ndische Bewerber

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Einschreibetermine

Nach einer erfolgreichen Bewerbung (Eignungsverfahren) k?nnen Sie sich in der Studentenkanzlei einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.

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Erforderliche Sprachnachweise

Deutsch / Englisch Niveau B2 GER

Ausl?ndische Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im fremdsprachigen Ausland nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Deutschkenntnisse durch Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber (DSH) bzw. einer damit gleichwertigen Deutschprüfung bis sp?testens Ende des ersten Studiensemesters nachweisen.

Informationen zu Deutschnachweisen für ausl?ndische Bewerber.

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Erforderliche (Bewerbungs-/ Einschreibe-) Unterlagen

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Bewerbungsformular

2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein k?nnen, sollen hervorgehoben werden.

3. Studiennachweise:

Bachelorstudierende:

  • Zeugnis des grundst?ndigen Studiums (Bachelorzeugnis) einschlie?lich Transcript of Records oder
  • falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:
    Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP und die vorl?ufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorl?ufig.

Studierende der Rechtswissenschaft:

  • Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung oder
  • falls dieses noch nicht vorliegt:
    Mitteilung über den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Die Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorl?ufig.

4. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenst?nden des Masterstudiengangs stehen,

5. Nachweis über au?erfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivit?ten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen. ?

Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese m?glichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis sp?testens 22. Juni an die E-Mail-Adresse masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de.


Internationale Bewerbungen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber sowie deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausl?ndischen Schulabschluss reichen folgende Dokumente ein:

1. Bewerbungsformular

2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein k?nnen, sollen hervorgehoben werden

3. Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie und beglaubigte ?bersetzung)

4. Studiennachweise (beglaubigte Kopie und beglaubigte ?bersetzung):

Bachelorzeugnis einschlie?lich Transcript of Records

oder

falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:

Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP und die vorl?ufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorl?ufig.

5. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenst?nden des Masterstudiengangs stehen.

6. Nachweis über au?erfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivit?ten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen. ?

7. Nachweis von Deutschkenntnissen, mindestens B2 GER-Niveau
Abh?ngig von Ihren Deutschkenntnissen dauert der studienvorbereitende Deutschkurs 1-3 Semester und schlie?t mit der DSH-Prüfung ab. Erst wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, k?nnen Sie mit dem Masterstudiengang beginnen.

8. Nachweis von Englischkenntnissen, mindestens B2 GER-Niveau.

9. Kopie des Reisepasses

Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese m?glichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis sp?testens 22. Juni, 24.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse: masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de.

Weitere Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier.

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Kontakt in der Fakult?t

Studiengangskoordination

Tabea Ding, M.A.
Geb?ude RW(L), Zi. 0.17

Telefon 0941 943-2618
E-Mail Tabea.Ding@jura.uni-regensburg.de

Erreichbarkeit: Dienstag-Freitag
Sprechstunde nach Vereinbarung.
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Links

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  1. Studium

Studieng?nge der Universit?t Regensburg

Illustration: Detailaufnahme des Studienangebot-Faltblattes

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