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FAQ - Frequently Asked Questions

  1. Was muss ich eigentlich w?hrend meines Studiums alles machen?
  2. Wo finde ich alle relevanten Infos?
  3. Was regeln eigentlich die Pr¨¹fungsordnungen?
  4. Welche Pr¨¹fungsordnung gilt f¨¹r mich?
  5. Was darf ich alles im Rahmen der ?20 Zusatzpunkte? machen?
  6. Welche Lehrveranstaltungen geh?ren eigentlich zu welchem Modul?
  7. Welcher Modulkatalog gilt f¨¹r mich?
  8. Wie berechnen sich meine Noten im Bachelorstudium?
  9. Wie berechnen sich meine Noten im Magisterstudiengang?
  10. Brauche ich f¨¹r die Pr¨¹fungsanmeldung ein Transcript of Records?
  11. Was ist ein Diploma Supplement?
  12. FAQs f¨¹r das Lehramtsstudium finden sich auf der Webseite des RUL

1. Was muss ich eigentlich w?hrend meines Bachelorstudiums alles machen?

Allgemein

Grunds?tzlich bestehen fast alle Bachelorstudieng?nge der Universit?t Regensburg (nach aktuellem Stand) aus 180 LP bei einer Regelstudienzeit von 6?Semestern (AUsnahme Deutsch-Spanische Studien mit 8 Semsetern und 240 LP). Die naturwissenschaftlichen Bachelorstudieng?nge (Biologie, Chemie, Physik, Mathematik etc.), sowie die Wirtschaftswissenschaftlichen Bachleor (BWL, VWL, IVWL, Wirtschaftsinformatik) und die beiden Bachelorstudieng?nge Psychologie und Erziehungswissenschaft bestehen grunds?tzlich aus nur einem Studienfach. Andere F?cher werden dabei nur im Rahmen eines Nebenfachmoduls o.?. studiert. Zudem werden noch 4 Internationale Bachelorstudieng?nge mit intergriertem Auslandsaufenthalt angeboten (Deutsch-Franz?sische Studien, Deutsch-Spanische Studien, Deutsch-Italienische Studien, Deutsch-Tschechische Studien).

Der kombinatorische Bachelor of Arts der Philosophischen Fakult?ten ist dagegen als Kombinationsstudiengang angelegt. Es k?nnen ¨¹ber 30 Studienf?cher kombiniert werden.

Kombinatorischer? Bachelor of Arts

Den Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakult?ten k?nnen Sie entweder mit zwei Hauptf?chern (Bachelorfach und zweites Hauptfach) oder einem Bachelorfach und zwei Nebenf?chern studieren.

Im Laufe des Studiums m¨¹ssen Sie im Bachelorfach insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte (LP) sammeln. Im zweiten Hauptfach sind es mindestens 60 LP bzw. je 30 LP in den beiden Nebenf?chern. Darunter m¨¹ssen Sie in jedem Fach bestimmte Module erfolgreich absolvieren. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Module wiederum bestehen aus bestimmten Lehrveranstaltungen, die immer mit einer Pr¨¹fungsleistung (Klausur oder Referat+Hausarbeit oder m¨¹ndliche Pr¨¹fung, etc.) abschlie?en. Dabei kann es innerhalb der F?cher einen kleinen Wahlbereich geben. Falls Sie mit der Summe der Pflichtmodule nicht ganz auf die geforderten 90 LP bzw. 60 oder 30 LP kommen, k?nnen Sie bis zum Erreichen der Leistungspunktezahl weitere Lehrveranstaltungen aus diesem Fach nach Wahl absolvieren. F¨¹r die Bachelorarbeit werden 10 LP vergeben (Ausnahme: Griechische Philologie mit 12 LP), d.h. bisher erreichen Sie so eine Punktzahl von 160 LP (90 + 60 + 10 = 160 LP). F¨¹r den Gesamtstudiengang sind aber mindestens 180 LP vorgesehen. Der Rest ist der sogenannte Wahlbereich (oder "freier Bereich" bzw. die Zusatzpunkte). bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e 20 verbleibenden Leistungspunkte sind f¨¹r Ihre pers?nliche Profilbildung gedacht und k?nnen nach Ihrem freien Entscheiden entweder mit Kursen zu bestimmten Schl¨¹sselqualifikationen (z.B. EDV-Kurse, Fremdsprachen- oder Rhetorik-Kurse), oder mit weiteren Lehrveranstaltungen aus Ihrer eigenen F?cherkombination aufgef¨¹llt werden (fachliche Vertiefung). Als dritte M?glichkeit stehen auch eine ganze Reihe von Lehrveranstaltungen aus F?chern zur Verf¨¹gung, die nicht studiert werden (interdisziplin?re Weiterbildung). F¨¹r diese dritte M?glichkeit gibt es die sogenannte Wahlbereichsliste (nur f¨¹r diese M?glichkeit - Kurse aus Ihren Studienf?chern, sowie die Kurse des Rechenzentrums, SFA etc. sind hiervon unabh?ngig). Hier sind Lehrveranstaltungen aufgef¨¹hrt, die auch f¨¹r fachfremde Studierende ge?ffnet sind. Im freien Bereich k?nnen auch externe Praktika anerkannt werden, sowie eventuelle Auslandsleistungen, die nicht in den regul?ren Studienplan passen.

Hinweis

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@er Bereich definiert sich als der "Rest" auf die insg. 180 LP. d.h. es sind nicht unbedingt genau 20 LP. Falls man z.B. im Bachelorfach auf 93 LP kommt, dann braucht man im Wahlbereich nur noch 17 LP.

Im Extremfall kann das Studium abgeschlossen werden, ohne ¨¹berhaupt Leistungen im freien Bereich verbucht zu haben (wenn gen¨¹gend LP in den Studienf?chern verbucht sind).

Die Einzelsummen der F?cher sind aber Mindestsummen (also mind. 90 LP, mind. 30 LP etc.) . D.h. wenn beispielsweise nur 88 LP im Bachelorfach verbucht sind, kann das Studium nicht abgeschlossen werden, egal wie viele LP im freien Bereich verbucht sind.

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2. Wo finde ich alle relevanten Infos?

Die wichtigsten Dokumente sind die Bachelorpr¨¹fungs- und Studienordnung und die Modulbeschreibungen. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e finden Sie ¡ª unterteilt nach FKN, Bachelor-, Master- und Magisterstudieng?ngen bzw. Lehramt ¡ª hier:?Modulbeschreibungen

Die verschiedenen Pr¨¹fungsordnungen finden Sie hier:?Pr¨¹fungsordnungen

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3. Was regeln eigentlich die Pr¨¹fungsordnungen?

Die?Pr¨¹fungsordnungen regeln im Prinzip das ganze Studium. Hier finden Sie die Regel- und die Maximalstudienzeit, Informationen zur Bachelorarbeit etc. Vor allem aber k?nnen Sie hier nachlesen, welche Module Sie im Laufe Ihres Studiums absolvieren m¨¹ssen und aus welchen Modulen sich die Fachnoten zusammensetzen. Allerdings ist nur aufgef¨¹hrt, welche Module zum Studium geh?ren, nicht welche Inhalte die Module haben. Den Inhalt der Module finden Sie in den Modulbeschreibungen. Dort ist auch geregelt, welche Leistungsnachweise Sie erbringen m¨¹ssen, um das jeweilige Modul abzuschlie?en und wie sich die Modulnote zusammensetzt. Um Ihr Studium richtig zu planen, brauchen Sie also immer die Pr¨¹fungsordnung und die Modulbeschreibungen.

Ebenfalls in der Pr¨¹fungsordnung zu finden die Regelungen zur Wiederholbarkeit von Pr¨¹fungen.

Bachleor of Arts: Bachelorpr¨¹fungs- und Studienordnung

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4. Welche Pr¨¹fungsordnung gilt f¨¹r mich?

Es gilt jeweils die Pr¨¹fungsordnung, die zu Beginn des Studiums in Kraft war. Das bedeutet, dass ?nderungen der Pr¨¹fungsordnung, die einen negativen Einfluss auf den Studienverlauf haben k?nnten und erst nach dem Beginn des Studiums in Kraft treten f¨¹r Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits studieren nicht gelten. Ausnahmen k?nnen nur ?nderungen sein, die kleinerlei Nachteil f¨¹r die Studierendenschaft bedeuten k?nnen. Dabei gelten die Grunds?tze des Vertrauensschutzes. ?nderungen, die f¨¹r alle von Vorteil sind k?nnen durchaus auch r¨¹ckwirkend in Kraft treten (etwa Erh?hung der maximal m?glichen Pr¨¹fungswiederholungen; eine Verringerung w?re in keinem Fall f¨¹r bereits immatrikulierte Studierende g¨¹ltig).

Bei der Bachelorpr¨¹fungs- und Studienordnung kann es noch andere Unterschiede geben. Sie gilt prinzipiell f¨¹r das ganze Studium. Bei einem Fachwechsel allerdings kann es sein, dass zwischenzeitlich beschlosse ?nderungen im neu gew?hlten Fach durchaus G¨¹ltigkeit erlangen, auch wenn der prinzipielle Studienbeginn vorher war. Das betreffende Fach wurde in einem solchen Fall erst nach der ?nderung aufgenommen, weshalb eventuelle ?nderungen in diesem Fach auch gelten.

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5. Was darf ich alles im Rahmen der ?freien Leistungspunkte? machen?

Viele Studieng?nge sehen einen freien Bereich oder Wahlbereich vor (evtl. auch Wahlmodul).

In solchen Bereichen kann meistens relativ frei gew?hlt werden, welche Leistungen man einbringen m?chte. Die genauen Regelungen k?nnen aber von Studiengang zu Studiengang teils sehr unterschiedlich sein.

- Die naturwissenschaftlichen Bachelorstudieng?nge bieten meist eine Art Nebenfach oder Nebenfachmodul.

- Die Wirtschaftswissenschaften erlauben frei w?hlbare Kurse in geringem Umfang im Rahmen des Wahlmoduls.

- Im kombinatorischen Bachelor of Arts gelten relativ freie Regeln (ebenso Psychologie, Erziehgunswissenschaft und die internationalen Studieng?nge):

Die Zusatzpunkte im Bacheorstudiengang sind f¨¹r Ihre pers?nliche Profilbildung gedacht. Hier k?nnen Sie sogenannte Schl¨¹sselqualifikationen erwerben bzw. besonders berufsrelevante Kurse eingebringen. Sie haben aber auch die M?glichkeit Ihre eigenen F?cher weiter zu vertiefen. Die Universit?t schreibt hier keine besonderen Bereiche vor. Dementsprechend k?nnen Sie hier ganz nach Ihren eigenen Interessen Kurse w?hlen. Es gibt aber dennoch ein paar Einschr?nkungen.

Es? sind hier nat¨¹rlich alle Veranstaltungen aus der eigenen F?cherkombination, die ¨¹ber das Pflichtprogramm hinausgehen, erlaubt.

Eine weitere M?glichkeit sind die Zusatzangebote der zentralen Einrichtungen der Universit?t wie des Zentrums Sprache & Kommunikation oder des Rechenzentrums. Sie k?nnen also Sprachkurse (SFA und Unicert), Rhetorik-Kurse oder die Module der IT-Ausbildung (nur abgeschlossene Modul, keine Einzelkurse) etc. in Ihren Zusatzpunkten verbuchen lassen. Ebenso k?nnen die Kurse des Zusatzangebos "Studium+" des ZHW angerechnet werden. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Angebote von ZHW, ZSK und SFA werden im Moment noch nicht ¨¹ber FlexNow verwaltet, d.h. hier bekommen Sie Nachweise auf Papier, welche dann im Pr¨¹fungssekretariat eingetragen werden k?nnen. Die IT-Ausbildung wird in Flexnow verbucht und kann im Pr¨¹fungsamt umgebucht werden.

Die dritte M?glichkeit sind Lehrveranstaltungen aus F?chern der Philosophischen Fakult?ten die nicht studiert werden. F¨¹r diese M?glichkeit stehen Ihnen die Veranstaltungen aus der Wahlbereichsliste zur Verf¨¹gung. Die hier mit "ja" gekennzeichneten Kurse k?nnen Sie in FLexNow "ganz normal" anmelden und verbuchen, obwohl Sie das betreffende Fach gar nicht studieren.

Die Liste der w?hlbaren Kurse finden Sie entweder auf der Homepage des Pr¨¹fungssekretariats (Liste Pr¨¹fungsangebot) oder bei den Modulbeschreibungen.

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6. Welche Lehrveranstaltungen geh?ren eigentlich zu welchem Modul?

Zu jedem Modul gibt es eine Modulbeschreibung. Dort sind die Inhalte, die Zust?ndigkeiten, eventuelle Voraussetzungen, die zu erwerbenden Kompetenzen, die Zuteilung von Leistungspunkten und nat¨¹rlich die Zusammensetzung geregelt. Aus der Zusammensetzung ergibt sich welche Leistungen Sie erbringen m¨¹ssen um ein Modul abzuschlie?en. Oft ist auch hier nur die Art der Lehrveranstaltung (z.B. ?Proseminar aus der Sprachwissenschaft¡°) aufgef¨¹hrt, da es oft mehrere parallel angebotene, gleichwertige Veranstaltungen mit unterschiedlichem Titel gibt.

Welche Lehrveranstaltung zu welchem Modul geh?rt k?nnen Sie entweder den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute (ohne gew?hr) oder dem Pr¨¹fungsangebot der Philosophischen Fakult?ten (auf der Homepage der Pr¨¹fungssekretariate) entnehmen.

Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle im Pflichtbereich aufgef¨¹hrten Veranstaltungen absolviert und die Modulpr¨¹fung haben (die Modulpr¨¹fung kann auch aus mehreren Teilpr¨¹fungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen bestehen).

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7. Welcher Modulkatalog gilt f¨¹r mich?

?hnlich wie bei Pr¨¹fungsordnungen gelten die Grunds?tze des Vertrauensschutzes. d.h. normalerweise gilt eine Fassung des Modulkatalogs vom Anfang bis zum Ende des Studiums (z.B. "g¨¹ltig f¨¹r Studienanf?nger ab WS XY"). Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass ?nderungen in Modulen auch f¨¹r Studierende g¨¹ltig werden, die das Fach bereits studieren, sofern Sie das betreffende Modul noch nicht begonnen haben. Wenn sich beispielweise die Pr¨¹fungsart von Klausur auf Hausarbeit ?ndert, so gilt eine solche ?nderung f¨¹r alle, die das Modul noch nicht begonnen haben, da kein Anspruch auf Vertrauensschutz f¨¹r eine in der Zukunft liegende Pr¨¹fungsart besteht. Wenn das Modul schon begonnen wurde, so wird die Pr¨¹fungsart nat¨¹rlich nicht "kurz vorher"' einfach ge?ndert. Ausschlaggebend ist unter anderem der zeitliche Vorlauf.

Bei ?nderungen am Modulkatalog erfolgt immer auch eine juristische Pr¨¹fung, die die auf die Einhaltung des Vertrauensschutzes achtet.

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8. Wie berechnen sich meine Noten im Bachelorstudium?

F¨¹r (fast) jedes Modul wird eine Modulnote berechnet. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e ergibt sich aus der Modulpr¨¹fungen (oder setzt sich aus den Pr¨¹fungen in den Lehrveranstaltungen des Moduls zusammen). Es kann sein, dass nur bestimmte Leistungen in die Modulnote einflie?en und andere nicht. Manchmal wird auch eine Gewichtung der Leistungen vorgenommen (z.B. 2:1 oder nach Leistungspunkten). Andere Module m¨¹ssen nur mit dem Pr?dikat ?Bestanden¡° absolviert werden.

Die genaue Zusammensetzung der Modulnote finden Sie immer in der Modulbeschreibung. Beim Bachelor of Arts der philsophischen Fakult?ten werden etwaige Nachkommastellen nach der ersten Stelle hinter dem Komma gestrichen (nicht gerundet). Also z.B. 1, 78 = 1,7

Jeder Studiengang regelt die Berechnung von Noten in der Pr¨¹fungsordnung. Beim Lehramt werden beispielsweise zwei Nachkommastellen ber¨¹cksichtigt (d.h. 1,785 =?1,78).

Wie die einzelnen Modulnoten zur jeweiligen Fachnote z?hlen k?nnen Sie immer dem entsprechenden Paragraphen der Pr¨¹fungsordnung entnehmen.

Bachelor of Arts:

Die Bachelorgesamtnote errechnet sich zu 50 % aus der Fachnote des Bachelorfachs, zu 30 % aus der Fachnote des zweiten Hauptfachs bzw. je 15 % aus den Fachnoten der Nebenf?cher und schlie?lich zu 20 % aus der Note der Bachelorarbeit.

Es ist also eine mehrstufige Rechung:

1. Modulnote aus Modul(teil)pr¨¹fungen

2. Fachnote aus Modulnoten

3. Gesamtnote aus Fachnoten und Bachelorarbeit

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9. Wie berechnen sich meine Noten im Magisterstudiengang?

F¨¹r die Noten der Zwischenpr¨¹fungen siehe oben.

Die Berechnung der Fachnoten ist f¨¹r jedes Fach einzeln in der Magisterpr¨¹fungsordnung geregelt. Dabei setzen sich die Fachnoten meistens aus den Modulnoten des Hauptstudiums (Aufbaumodule) und den Noten der Abschlusspr¨¹fungen (meistens nur m¨¹ndlich oder gar keine Abschlusspr¨¹fung mehr ¡ª in manchen F?llen ist aber auch noch eine Klausur vorgesehen) zusammen.

Die Gesamtnote des Magisterstudiengangs setzt sich folgenderma?en zusammen:

Bei zwei Hauptf?chern: Sowohl die Note der Magisterarbeit als auch die Fachnoten der Hauptf?cher werden jeweils doppelt gewichtet. Das Ergbnis wird dann durch sechs geteilt. Dabei wird bei jedem Rechenschritt nach der ersten Stelle hinter dem Komma gestrichen (nicht gerundet).

Also z.B.

  • Magisterarbeit: 1,3 doppelt gewichtet = 2,6
  • Fach A: 2,0 doppelt gewichtet = 4,0
  • Fach B: 1,7 doppelt gewichtet = 3,4
  • Zusammen: 10
  • Geteilt durch 6 = 1,6666666
  • Nachkommastellen streichen = 1,6

Bei einem Hauptfach und zwei Nebenf?chern werden die Nebenf?cher einfach gewichtet. Also z.B.

  • Magisterarbeit: 1,3 doppelt gewichtet = 2,6
  • Fach A (Hauptfach): 2,0 doppelt gewichtet = 4,0
  • Fach B (Nebenfach): 1,7 einfach gewichtet = 1,7
  • Fach C (Nebenfach): 2,7 einfach gewichtet = 2,7
  • Zusammen: 11
  • Geteilt durch 6: = 1,833333
  • Nachkommastellen streichen = 1,8

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9. Brauche ich f¨¹r die Pr¨¹fungsanmeldung ein Transcript of Records?

Bachelorstudierende ben?tigen normalerweise kein Transcript of Records mehr.

Das Transcript of Records wird von allen Magisterstudierenden ben?tigt, die das Frei Kombinierbare Nebenfach (FKN) studieren. Es muss bei der Beantragung des Zwischenpr¨¹fungszeugnisses im FKN vorgelegt werden und bei der Anmeldung zu den Magisterabschlusspr¨¹fungen (nicht zur Magisterarbeit).

Sollte aber im Pr¨¹fungsverwaltungssystem FlexNow noch nicht alles verbucht oder nachgetragen sein, kann es sein, dass im Pr¨¹fungsamt doch ein Transcript verlangt wird.

Um ein best?tigtes Transcript zu bekommen m¨¹ssen Sie das jeweilige Formular (Word-Datei, z.B. "Transcript-FKN" f¨¹r den Magisterstudiengang oder "Transcript-BA" f¨¹r den Bachelorstudiengang) ausf¨¹llen. Beachten Sie auch die Erl?uterungen oberhalb der Downloadlinks.

Sie finden diese Formulare unter dem Men¨¹punkt Antragsformulare.

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10. Was ist ein Diploma Supplement?

Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugniserg?nzung und zur bessern Verst?ndlichmachung der Abschlusszeugnisse auf dem europ?ischen Arbeitsmarkt gedacht (Beispiel f¨¹r ein Diploma Supplement - PDF/96 KB). Es enth?lt Angaben zu:

  • pers?nlichen Daten
  • der Universit?t Regensburg
  • der Struktur des Studiengangs
  • den studierten F?chern (allgemeine Beschreibungstexte)
  • der Abschlussnote
  • bezugnehmenden Dokumenten (Abschlusszeugnis und Transcript)
  • sowie eine ausf¨¹hrliche Darstellung des deutschen Hochschulsystems.

Bei einigen Masterstudieng?ngen kann das Diploma Supplement bereits vom Pr¨¹fungsamt automatisiert ¨¹ber FlexNow ausgestellt werden. Magister- und Bachelorabsolventen k?nnen sich ein Diploma Supplement in der Koordnierungsstelle Leistungspunkte ausstellen lassen. Beim Bachelorstudiengang ist kein extra Transcript mehr n?tig. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@es wird bei Studienabschluss automatisch vom Pr¨¹fungsamt erstellt und zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgegeben. zur Beantragung des Diploma Supplement ist demnach nur je eine Kopie des Abschlusszeugnisses und des Transcripts n?tig (geht auch eingescannt per Mail).

Beim Magisterstudiengang wird dazu ein ausgef¨¹lltes Transcript of Records (nur in elektronischer Form ¡ª via USB-Stick oder E-Mail) ben?tigt.

Alle im Transcript aufgef¨¹hrten Leistungsnachweise (Scheine, Modulzeugnisse, Zwischenpr¨¹fungszeugnisse und Abschlusszeugnis) m¨¹ssen dann nochmals kontrolliert werden. Ausgenommen sind nat¨¹rlich Studierende deren Transcript der Koordinierungsstelle Leistungspunkte bereits vorliegt (z.B. wegen Anmeldung zur Magisterpr¨¹fung).

Bringen Sie die Leistungsnachweise bitte immer im Original mit (zus?tzlich bitte auch eine einfache Kopie des Abschlusszeugnisses).

Die Ausstellung dauert dann zwischen zwei und drei Wochen. Das Diploma Supplement k?nnen Sie dann entweder in der Koordinierungsstelle abholen oder sich zuschicken lassen.


  1. Studium

Koordinierungsstelle Leistungspunkte

 

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@ bei der Lekt¨¹re von Informationsmaterial