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Studienf?cher mit Eignungsfeststellungsprüfung

Die Zulassungsbedingungen in Studienf?chern mit Eignungsfeststellungsprüfung sind individuell unterschiedlich in den Satzungen der jeweiligen F?cher geregelt. Da diese Studienf?cher generell nicht zulassungsbeschr?nkt sind, finden hier auch keinerlei (Vorab-)Quotenregelungen Anwendung. Jedoch kann auch im Rahmen von Eignungsfestellungsprüfungen Nachteilsausgleich gew?hrt werden, solange dadurch die fachlichen Anforderungen nicht verringert werden.

Als von einer chronischen Erkrankung oder Behinderung Betroffener oder Betroffene macht es in Zulassungsfragen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs daher Sinn, sich in diesen Studienf?chern direkt mit dem angegebenen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin des Instituts in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam nach einer vertretbaren und fairen L?sung zu suchen.

Beratung

In Fragen der beeintr?chtigungsspezifischen Beratung, Begleitung oder bei auftauchenden Problemen wenden Sie sich jederzeit gerne auch an uns (Ansprechpartner?und Ansprechpartnerinnen).

Einen allgemeinen ?berblick zum Bereich der Eignungsfeststellungsprüfungen in verschiedenen Studieng?ngen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung unter?/studium/zentrale-studienberatung/infocenter/index.html


  1. Studium

Studieren mit Beeintr?chtigung

Eine sehbehinderte bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ mit Blindenstock wird von zwei sehenden bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@nen durch das Zentrale H?rsaalgeb?ude begleitet

Kontakt

Dipl.-Psych. Stefanie Feuerer 


Studentenhaus, Zi. 2.18
Telefon 0941 943-2291
E-Mail: stefanie.feuerer@ur.de