Die für die Fakult?t verbindliche Verfahrensbeschreibung für die Weiterentwicklung der Studieng?nge (hier Umsetzung der Zielvereinbarungen):
An der den Zielvereinbarungen entsprechenden Weiterentwicklung der Studieng?nge müssen alle Statusgruppen (auch die Studierenden) beteiligt werden. Das kann z.?B. durch eine Instituts-AG geschehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die beschlussfassende Sitzung der AG protokolliert wird.
Die ge?nderten Dokumente (Studiengangsziele, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen) sollten
1) der Rechtsabteilung zur Prüfung,
2) nach der Rechtsprüfung zusammen mit dem Sitzungs-Protokoll als Unterlagen für die Fakult?tsratsabstimmung ans Dekanat sowie
3) fristgerecht per E-Mail an den Vizepr?sidenten (Vizepraesident.Lehre@ur.de) und Herrn Baderschneider zur Info über den Stand der Dinge (also evtl. auch vor dem Weg durch die Gremien)
geschickt werden.
Die Aufgaben des Studiendekans sind nach Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes (in der Fassung vom 23. Mai 2006) festgelegt:?
Art. 30
Studiendekan, Studiendekanin
(1) ? Der Fakult?tsrat w?hlt aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakult?t eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studiendekan oder Studiendekanin) für die Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zul?ssig.?
? Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Fakult?tsrats.?? Die Grundordnung kann die Wahl weiterer Studiendekane oder Studiendekaninnen vorsehen. 4 Ist die Hochschule nicht in Fakult?ten gegliedert, w?hlt der Senat einen Studiendekan oder eine Studiendekanin; die S?tze 1 bis 3 gelten entsprechend.
(2) Der Studiendekan oder die Studiendekanin
(3)?? Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. ? Der Lehrbericht enth?lt für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studieng?ngen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.
(4) Die Hochschule ist verpflichtet, den Studiendekanen und Studiendekaninnen in angemessenem Umfang Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Lehrberichte der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Verfahren der Lehrevaluation an der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Evaluationsb?gen für:
92 % der Studierenden, die sich um ein Stipendium bewerben, bewerben sich bei nur 0,8 % der Stiftungen.* Das Portal www.mystipendium.de will allen Schülern, Studierenden und Doktoranden kostenlos bei der Suche nach einer F?rderung helfen. Erstmalig in Deutschland werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 1245 F?rdereintr?gen jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen. Das Portal umfasst eine gro?e Bandbreite an F?rderm?glichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten hin zu Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.
* Basiert auf der Allensbach-Studie 2010: Gro?er Bedarf – wenig F?rderung. Studienfinanzierung 2010.