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Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Fachverantwortliche für Erasmus-Anerkennungen, Learning Agreement Koordinatorin am Institut für Romanistik (für die F?cher Franz?sisch, Italienisch, Spanisch):

Ana Javiera Velásquez We?, PT, Zi. 3.3.64, Tel. 943 5089
Kontakt: romanistik.international(at)ur.de


Informationen für Studierende des Instituts für Romanistik

Für eine verbindliche Planung der Anerkennung ist vor dem Auslandsaufenthalt die detaillierte Absprache mit den Modulbeauftragten und der Learning Agreement-Koordinatorin des Instituts unerl?sslich.
Welche Schritte grunds?tzlich n?tig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland zu erreichen, erfahren Sie auf den Seiten des International Office.?


Wichtig ist:

Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland k?nnen für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung im Pflichtbereich ist im Vorfeld eine detaillierte ?berprüfung der Anerkennungsf?higkeit n?tig. Für eine Anerkennung im Wahlbereich oder bei den freien Leistungen ist eine solche ?berprüfung in der Regel? nicht erforderlich.?


Empfehlungen zur Anerkennung

  • Bitte belegen Sie Einführungsvorlesungen und die diese begleitenden ?bungen m?glichst in Regensburg, da die dort vermittelten Grundlagen im weiteren Verlauf Ihres Studiums hier vorausgesetzt werden.
  • Informieren Sie sich anhand der Erfahrungsberichte, die an der Infothek des International Office ausliegen, und durch Nachfrage bei der Learning Agreement-Koordinatorin für Franz?sisch, Italienisch und Spanisch, welche Kurse in der Vergangenheit anerkannt wurden.
  • ?Kulturwissenschaften“ gibt es in den meisten Universit?ten romanischer L?nder nicht. Anerkennungen von Kursen in diesem Bereich sind eher m?glich, wenn erkennbar ist, dass kulturwissenschaftliche Gegenst?nde ?und Methoden behandelt werden. Das ist z.B. bei medien- oder filmwissenschaftlichen Veranstaltungen wahrscheinlicher als bei philologischen oder geschichtswissenschaftlichen.
  • Bei komparatistischen Kursen sollten mindestens 60 % des Kursinhalts romanische Gegenst?nde, d.h. Filme, Bücher etc. betreffen (nachweisbar z.B. über Lektüreliste oder Kursbeschreibung).
  • Beachten Sie, dass Konsekutivit?tsregelungen auch bei im Ausland erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind; so kann ein Auslandskurs beispielsweise nicht als Hauptseminar anerkannt werden, wenn das dafür vorausgesetzte Proseminar noch nicht belegt wurde.
  • Wir raten Ihnen, Hauptseminare in der Teildisziplin, in der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen wollen, in Regensburg zu belegen, da Sie so bereits mit potentiellen Betreuer/innen in Kontakt treten und evtl. mit der Bachelor-/Master- oder Zulassungsarbeit sogar auf die Hauptseminararbeit aufbauen k?nnen.

Konkrete Schritte zur Anerkennung:

  • Stellen Sie vorab m?glichst genaue Kursbeschreibungen (Lernergebnisse, Inhalte, Leistungsmessung, Leistungspunkte, Semesterwochenstunden) der ausgew?hlten Kurse zusammen.
  • Lassen Sie sich auf dem Formular ?Kursplanung und Anerkennung“ (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung vor Abreise") die Anerkennung der gew?hlten Kurse durch die zust?ndigen Modulverantwortlichen des Instituts für Romanistik per Unterschrift best?tigen.
  • ??bertragen Sie die best?tigten Kurse in das Learning Agreement- Formular (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung vor Abreise").
  • Die Learning Agreement-Koordinatorin unterschreibt das Learning Agreement (bitte Kopie mitbringen bzw. beifügen!), wenn Sie ihr das unterschriebene Formular "Kursplanung und Anerkennung" vorlegen. Die Kopie des Learning Agreement und das Formular zur Kursplanung verbleiben bei der Learning Agreement-Koordinatorin.
  • Falls Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes feststellen, dass die gew?hlten Kurse nicht stattfinden oder Sie die Kurse aus anderen Gründen nicht belegen k?nnen, so müssen Sie die Anerkennung der neuen Kurse erneut mit den jeweiligen Fachvertretern / Modulverantwortlichen an der Universit?t Regensburg (per E-Mail!) abkl?ren.
  • Die ?nderungen melden Sie bitte innerhalb der ersten 4 Wochen nach Studienbeginn im Formular ?Changes to Learning Agreement“ (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung zu Beginn des Studienaufenthalts")an die Learning Agreement Koordinatorin.

  1. Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studiengangkoordination Institut für Romanistik


Geb?ude PT, Zi. 3.3.29
Telefon 0941 943-3608
E-Mail

Sprechstunde:
Dienstag, 12 - 13 Uhr