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V?lkerrecht der Informationsgesellschaft

Transnationale und globale Kommunikationssysteme wie das Internet lassen sich durch einzelstaatliche Rechtsordnungen kaum regulieren. Sie k?nnen nur auf der Grundlage einheitlicher, zwischen- oder überstaatlicher Standards funktionieren. Einzelstaatliche Rechtsordnungen stehen auch Gefahren wie z.B. Cybercrime für sich genommen weitgehend machtlos gegenüber. Innerhalb der Europ?ischen Union l?sst sich diesen Problemen durch europ?ische Regulierung begegnen. Soweit über die Europ?ische Union hinaus kommuniziert wird, ist das V?lkerrecht gefragt.

Wichtige Eckpunkte einer internationalen Informationsordnung werden durch den internationalen Menschenrechtsschutz gesetzt. Menschenrechte schützen Individuen vor staatlichen Beschr?nkungen und Eingriffen (z.B. Presse- und Rundfunkfreiheit). Menschenrechte k?nnen aber auch Schutz vor Gefahren gebieten, die sich aus privater Kommunikation ergeben. Dafür steht beispielsweise die Rechtsprechung des Europ?ischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz Prominenter vor aufdringlicher Bildberichterstattung in der Regenbogenpresse.

Daneben ist das V?lkerrecht der Informationsgesellschaft in weiten Teilen internationales Wirtschaftsrecht. V?lkerrecht grenzt die staatlichen Hoheitsbereiche gegeneinander ab und regelt damit zum Beispiel, ob die deutsche Strafjustiz einen Australier verfolgen darf, der auf einer australischen Website den Holocaust leugnet. Mit Hilfe v?lkerrechtlicher Vertr?ge k?nnen Staaten bei der L?sung gemeinsamer Probleme kooperieren. Beispiele sind die Cybercrime-Konvention sowie die Europ?ische Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen. Zwischenstaatliche Kooperation und überstaatliche Regulierung vollzieht sich darüber hinaus in Internationalen Organisationen wie der Internationalen Telekommunikations-Union (ITU), den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation (WTO). Die internationale Informationsordnung wird allerdings auch durch private Akteure mitgestaltet, deren rechtliche Einordnung zum Teil erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Prominentestes Beispiel ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN).

V?lkerrecht der Informationsgesellschaft ist eine Querschnittsmaterie. Im Informationsrecht zeigt sich exemplarisch, wie das V?lkerrecht funktioniert und wie es auf neue Herausforderungen zu reagieren vermag. Im Mittelpunkt der Forschung an der Universit?t Regensburg steht das Internetv?lkerrecht.


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

V?lkerrecht der Informationsgesellschaft

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Ma?trise en droit

Uerpmann-wittzack Re

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