Nach dem erfolgreichen Abschluss an der Schule des deutschen Rechts erhalten die Studierenden ein Zeugnis, das als Zertifikat zum Erwerb eines LL.M. an der Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg berechtigt. Seit 2012 ist dieser erfolgreiche Abschluss im regul?ren Abschlusszeugnis (Diplom) der Studierenden aufgeführt.
Alle Leistungen, die im Rahmen der Schule des deutschen Rechts erbracht wurden, erkennt die Universit?t Regensburg an, und zwar als die H?lfte des H?chstumfangs der für den erfolgreichen Abschluss des Magistersstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (12 Semesterwochenstunden statt 24 Semesterwochen). Die Kombination aus dem Studium an der Schule des deutschen Rechts an der MGU und dem Magisterstudium an der Universit?t Regensburg entspricht somit der Tradition der Doppeldiplomstudieng?nge.
Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, insbesondere deutsches und europ?isches Verwaltungsrecht
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