Das Ostwissenschaftliche Begleitstudium bietet eine im Rahmen des Jurastudiums wichtige Zusatzqualifikation, die mit Blick auf die rasch wachsenden deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen und die Osterweiterung der EU von gro?er Bedeutung ist.
Das Begleitstudium ist so konzipiert, dass es im Jurastudium ohne wesentliche Zusatzbelastung gut durchgeführt werden kann.
Innerhalb von 4 Semestern sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:
Vorschlag:
2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung
2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung
2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung
2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung
Insgesamt ergeben sich 8 SWS Sprachveranstaltungen und 8 SWS Fachveranstaltungen innerhalb von 4 Semestern.
Die zu lernende Sprache ist Russisch oder eine andere Ostsprache. Es kann nur eine Sprache gew?hlt werden, d.h. die 8 SWS Fachsprachkurse müssen in einer Sprache absolviert werden. Die Liste der Fachveranstaltungen sind extra je Semester aufgeführt.
Eine gewisse Variation innerhalb der 4 Semester ist m?glich. Wichtig ist, dass die interdisziplin?re Dimension des Begleitstudiums gewahrt wird. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ bedeutet, dass zwingend neben juristischen auch ?konomische und historische Vorlesungen zu h?ren sind. Insgesamt sind 2 SWS historische Veranstaltungen, 2 SWS wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen und 4 SWS juristische Veranstaltungen zu h?ren.
Es ist geplant, eine landeskundliche Veranstaltung mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung zu bieten. Sobald eine solche Veranstaltung angeboten wird, ist Pflichtstoff statt 4 SWS Stunden juristische Veranstaltung 2 SWS Landeskunde und 2 SWS rechtswissenschaftliche Veranstaltung. Aus der unten aufgeführten Liste sind diese Veranstaltungen zu w?hlen. Neben diesen Veranstaltungen wird auch eine Reihe von Zusatzveranstaltungen angeboten, die als freiwillige Vertiefungsveranstaltungen gedacht sind.
Wesentlich ist, dass am Ende der 4 Semester die Gesamtzahl der Sprach- und Fachveranstaltungen geh?rt worden ist. Zu jeder Veranstaltung ist ein Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Dadurch wird ein Zertifikat über das Ostwissenschaftliche Begleitstudium erworben.
Die Vorlesungen "EU und Osteuropa" und "Europ?isches Verfassungsrecht" sind auch Voraussetzung des Schwerpunktfachs "Europ?isches und Internationales Recht". Werden diese Vorlesungen für den Erwerb des Zertifikats Ostwissenschaftliches Begleitstudium und das Schwerpunktfach "Europ?isches und Internationales Recht" gew?hlt, kann dieses Zertifikat nicht für die Verl?ngerung der Freischusszeit dienen, da es sich um Pflichtveranstaltungen des Schwerpunktbereichs handelt. Es müssten dann für das Zertifikat Ostwissenschaftliches Begleitstudium andere Veranstaltungen gew?hlt werden.
Zus?tzlich zu der im Ostwissenschaftlichen Begleitstudium belegten Fachsprache muss bei der Meldung zur Staatsprüfung ein Leistungsnachweis gem. § 24 Abs. 2 JAPO vorgelegt werden k?nnen.