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LL.B. Digital Law: Bachelorarbeiten

LL.B. Digital Law: Bachelorarbeiten

Der Inhaber des Lehrstuhls stellt grunds?tzlich und insbesondere jeweils im Wintersemester - vorbehaltlich von Forschungsfreisemestern etc. - nach § 21 PSO LL.B. Digital Law Themen für Bachelorarbeiten und bewertet im Fall der Aufgabenstellung die geschriebenen Arbeiten im Erstgutachten.?

Ablauf

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit am Ende eines Semesters schreiben wollen, müssen Sie sich über?FlexNow?bis zum jeweils 31. Mai bzw. 30. November anmelden. Nur so kann die Anmeldefrist gewahrt werden.?

Die Korrekturzeit betr?gt bis zu zwei Monaten. Wenn Ihnen eine besonders frühe Korrektur wichtig ist, sollten Sie daher den ersten Ausgabetermin w?hlen.?

Der Lehrstuhlinhaber wird vom Prüfungssekretariat über die Anzahl der erfolgten Anmeldungen in Kenntnis gesetzt und schl?gt eine entsprechende Nummer an Themen vor (vgl. § 21 Abs. 2 S. 1 PSO). Die Themen werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verteilt und durch das Prüfungssekretariat ausgegeben. Daher k?nnen keine Wunschthemen vergeben werden.

Zur Fristwahrung ist die Bachelorarbeit nach § 21 Abs. 3 S. 8 PSO?in Form von zwei gebundenen Druckexemplaren und einer zus?tzlichen elektronischen Version (pdf-Datei)?beim?Prüfungssekretariat?abzugeben. Eine Abgabe am Lehrstuhl ist?nicht?fristwahrend.

Themen nur bezogen auf LL.B.-Vorlesung

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt gegenw?rtig unabh?ngig von den am Lehrstuhl angebotenen Seminaren. Es werden Aufgabenstellungen vergeben, die den im LL.B. Digital Law vom Lehrstuhlinhaber angebotenen Vorlesungen zugeh?rig sind, d.h. zum?Datenschutzrecht,?Telekommunikationsrecht?und zu den Inhalten der Vorlesung?Public Digital Law.?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Prüfungssekretariats, insbesondere unter?

/assets/studium/pruefungsverwaltung/

rechtswissenschaft/Bachelorarbeiten_LLB_Hinweise_20240528.pdf


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