Am 17.12.2019 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht an das Landessozialgericht nach München statt.
Am Vormittag wurden die Studierenden vom Vizepr?sidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels, empfangen. Themen waren hier vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachl?ssigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakult?ten.
Danach besuchten die Studierenden mehrere mündliche Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern . Im Anschluss stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den F?llen und der Arbeitsweise des Senats.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den R?umen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen pr?sentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Besch?ftigungsbedingungen sehr offenherzig.
Am 11.12.2018 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht nach München statt.
Am Vormittag wurden die Studierenden vom Vizepr?sidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels, empfangen. Themen waren hier vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachl?ssigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakult?ten.
Danach stand der Besuch mehrerer mündlicher Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern auf dem Programm. Anschlie?end stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den F?llen und der Arbeitsweise des Senats.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den R?umen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen pr?sentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Besch?ftigungsbedingungen sehr offenherzig.
Am 09.12.2015 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht nach München statt. Am Vormittag stand der Besuch mehrerer mündlicher Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern auf dem Programm. Im Anschluss daran stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den F?llen und der Arbeitsweise des Senats. Danach wurden die Teilnehmenden vom Vizepr?sidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels empfangen. Thema hier waren vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachl?ssigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakult?ten.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den R?umen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen pr?sentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Besch?ftigungsbedingungen in der Kanzlei sehr offenherzig.
Die rumdum gelungene Exkursion haben wir auf dem Weihnachtsmarkt in der Münchener Residenz ausklingen lassen.
Am 1. Juli 2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten, das die im Deutschen Richtergesetz (DRiG) normierte Juristenausbildung in wesentlichen Punkten reformiert hat. Nachfolgend ist die novellierte Juristenausbildungsordnung (JAPO) in Kraft getreten.
Ein wesentliches Element der Reform ist die Abl?sung der juristischen Staatsprüfung durch die erste Prüfung, die sich aus einer universit?ren Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt (§ 5 Abs. 1 Hs. 2 DRiG). Die Note der Schwerpunktbereichsprüfung wird zu 30% in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingehen. Die durch die Universit?ten in eigener Verantwortung zu schaffenden Schwerpunktbereiche treten an die Stelle der bisherigen Wahlfachgruppen, die gesetzlich vorgegeben waren. Die Schwerpunktbereiche dienen der Erg?nzung des Pflichtfachstudiums und der Vertiefung der mit ihnen ggfs. zusammen h?ngenden Pflichtf?cher sowie der Vermittlung interdisziplin?rer und internationaler Bezüge des Rechts (§ 5a Abs. 2 S. 4 DRiG). Sie erm?glichen den Universit?ten die Sch?rfung ihres Profils und sollen zugleich einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Juristenausbildung berufsfeldorientierter zu gestalten.
Die Schwerpunktbereichsausbildung im Sozial- und Gesundheitsrecht besteht daher nicht nur aus klassischen Lehrveranstaltungen, sondern bezieht auch die m?glichen Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht (BBSG) durch Exkursionen und Vortr?ge von Praktikern ein. Ziel dieser praxisorientierten Elemente soll es sein, die Bedeutung des Sozial- und Gesundheitsrechts im juristischen Alltag sichtbar zu machen und den Studierenden eine Vorstellung von m?glichen Bet?tigungsfeldern in einer Zeit zu vermitteln, in der es zunehmend auf spezialisierte Qualifikationen ankommt. Zugleich sollen damit Kontakte in die Praxis, insbesondere für Praktika, vermittelt werden.
Zu den Veranstaltungen sind auch Studierende aus anderen Schwerpunktbereichen herzlich eingeladen. Die Veranstaltungen, die teilweise in Kooperation mit den Universit?ten München und Passau durchgeführt werden, werden jeweils auf der website des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht angekündigt.
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Bislang haben folgende Veranstaltungen zu Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht stattgefunden:
Anregungen für weitere Veranstaltungen werden gerne entgegen genommen.