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Schachtels?tze

Beitrag 2, Mai 2016

?Eine darüber hinausgehende Bindungsdauer dient vor dem Hintergrund, dass heute kaum ein Eigenheim über 90 Jahre von derselben Familie genutzt wird, letztlich nur noch dem gegenüber dem Erwerber nicht mehr gerechtfertigten Zweck, durch an die Nichteinhaltung der Selbstnutzungspflicht anknüpfende Nachzahlungsansprüche oder Wiederkaufsrechte die Subvention sowie zwischenzeitlich eingetretene Bodenwertsteigerungen von dem K?ufer oder dessen Rechtsnachfolger ganz oder teilweise wieder abzusch?pfen (Senat, Urteil vom 21. Juli 2006?— V ZR 252/05, aaO, Rn. 16).“ (BGH, Urteil vom 26.06.2015?— Az.: V ZR 144/14, Rn. 20 in der Fassung der Berichtigung vom 22.07.2015)?

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Formulierung des Bundesgerichtshofs ist ein Beispiel für ein Ph?nomen, das in s?mtlichen juristischen Texten, seien es Klausuren/Hausarbeiten, Urteile oder Aufs?tze, weit verbreitet ist: der Schachtelsatz. Ein Schachtelsatz hei?t so, weil in ihm mehrere Nebens?tze in den Hauptsatz oder ineinander verschachtelt sind. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ macht das Gebilde undurchsichtig und schwer verst?ndlich. Schachtels?tze verweben eine Vielzahl von Gedanken, die der Leser beim ersten Lesen nicht direkt aufnehmen kann. In der Regel wird das Kurzzeitged?chtnis n?mlich alle drei Sekunden gel?scht. Innerhalb dieser Zeit muss daher das Zusammengeh?rende gesagt sein, damit der Leser am Ende des Satzes dessen Anfang nicht wieder vergessen hat. Sie tun Ihrem Leser daher einen Gefallen, wenn Sie solche Konstruktionen aufbrechen und Ihre Gedanken in einzelne Haupts?tze, gerne auch mit einem Nebensatz, gliedern. Der BGH h?tte auch wie folgt formulieren k?nnen:

?Ein Eigenheim wird heutzutage kaum 90 Jahre lang von derselben Familie genutzt. Eine l?ngere Bindungsdauer dient deswegen nur einem Zweck, der gegenüber dem Erwerber unberechtigt ist: eine Subvention oder eine zwischenzeitlich eingetretene Bodenwertsteigerung bei dem K?ufer oder dessen Rechtsnachfolger abzusch?pfen. Grund hierfür sind Nachzahlungsansprüche oder Wiederkaufsrechte, die aus Verst??en gegen die Selbstnutzungspflicht erwachsen.“

Mehr zum Thema finden Sie bei?Hartmann/Welzel, Sprache und Stil, in:?Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht.?Musterl?sungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 5. Aufl. 2023, S. 20 (23 ff.).

Tobias Welzel


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657
Telefax 0941/943-1974