Zu Hauptinhalt springen

Satzeinleitungen mit dem Wort ?vorliegend“

Beitrag 9, Dezember 2016

?Vorliegend verpflichtet § 70 NBauO die Beh?rde, dem A die Baugenehmigung zu erteilen […].“

Solche S?tze h?ufen sich in Klausuren und Hausarbeiten und werden fast durchweg von s?mtlichen Studierenden benutzt. Auch die Rechtsprechung verwendet diese Satzeinleitungen:
?Vorliegend war der Kl. durch das Versperren der Stra?e an einer Weiterfahrt bzw. Flucht gehindert, so dass […]“?— LG Ulm, NJW-RR 2010, 386 (387).

In vielen F?llen ist eine solche Satzeinleitung entbehrlich. Dass Sie als Klausurschreiber oder der Richter den vorliegenden Fall prüfen, liegt regelm??ig auf der Hand und braucht daher nicht eigens erw?hnt zu werden. Schlie?lich haben Sie in der Klausur nichts anderes zur Verfügung als den Sachverhalt, um eine juristische Bewertung vorzunehmen. Es ist jedoch nicht die einmalige Verwendung dieses Wortes das Klausuren und Hausarbeiten stilistisch unsch?n macht, sondern die systematische Wiederholung. Denn h?ufig wird diese Einleitung bei jedem Verweis auf ein Geschehen im Sachverhalt verwendet und damit zur Floskel.

H?ufig bl?hen solche Floskeln S?tze durch Redundanzen weiter auf, wie in folgendem Beispiel: ?Das mit der vorliegend streitgegenst?ndlichen Ma?nahme verfügte […] Hausverbot ist ?ffentlich-rechtlicher Natur.“?— OVG Münster, NJW 1998, 1425 (1425).?

Selbstverst?ndlich befasst sich das Gericht mit dem vorliegenden Fall, und dass die Ma?nahme streitgegenst?ndlich ist, ist ebenso klar, denn vor Gericht wird nur behandelt, worüber Streit herrscht.

Sie k?nnen daher in der Regel auf diese Floskel verzichten und Sachverhaltspassagen auch ohne eine Einleitung wiedergeben. Die Beispiele lassen sich dann stilsicherer und kürzer formulieren:?

?Die Beh?rde ist gem. § 70 NBauO verpflichtet, A die Baugenehmigung zu erteilen […].“

?Der Kl?ger war durch das Versperren der Stra?e an einer Weiterfahrt bzw. Flucht gehindert, so dass […]“

?Das mit der Ma?nahme verfügte Hausverbot ist ?ffentlich-rechtlicher Natur.“

Mehr zum Thema finden Sie bei?Hartmann/Welzel, Sprache und Stil, in:?Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht.?Musterl?sungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 5. Aufl. 2023, S. 28 f.

Einen übersichtlichen Beitrag mit weiteren Beispielen und dem Fazit, dass derartige Einleitungsfloskeln genutzt werden k?nnen, wenn sie eine klarstellende Funktion haben, finden Sie unter:?www.klartext-jura.de/2016/04/18/laut-sachverhalt/.


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657
Telefax 0941/943-1974