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Das Wort ?final“

Beitrag 7, Oktober 2016

1) ?Das finale Programm und die organisatorischen Informationen werden wir Ihnen dann im Sommer zukommen lassen.“

2) ?Nach Finalisierung des Protokolls werden wir es Ihnen übersenden.“

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Formulierungen aus einem offiziellen Einladungsschreiben und einem Kurzprotokoll bieten Beispiele für einen ungenauen oder doch wenig sch?nen Wortgebrauch, der in der Umgangssprache immer h?ufiger, dadurch aber nicht richtig oder stilvoll wird.?

Laut Duden bedeutet final:

(1) (bildungssprachlich) das Ende, den Schluss von etwas bildend;

(2) (Philosophie, Sprachwissenschaft) die Absicht, den Zweck betreffend, bestimmend oder kennzeichnend. Bsp.: ?damit“ ist eine finale Konjunktion.

Das Verb ?finalisieren“ wird insbesondere in ?sterreich verwendet, in der Bedeutung: endgültig vereinbaren, verbindlich beschlie?en, vgl.:?www.duden.de/rechtschreibung/finalisieren?(Aufruf 04.04.2016). Für Finalisierung werden mittlerweile als Synonyme genannt: Vollendung, Abschluss.

In beiden Ausgangsbeispielen wei? man also jeweils, was gemeint ist. Die Formulierungen wirken aber etwas gespreizt und sind ungenau. Sch?ner und genauer w?ren folgende Formulierungen: im Beispiel 1) das ?endgültige“ Programm; im Beispiel 2) ?Nach Fertigstellung des Protokolls werden wir...“.

Mehr zum Thema ?Das treffende Wort“ finden Sie bei?Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. 2009, S. 83 ff.

Pascale Cancik


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657
Telefax 0941/943-1974