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Plagiate

Plagiat und T?uschung

Ein Plagiat ist die widerrechtliche ?bernahme und Verbreitung von fremdem geistigem Eigentum. In einer Hausarbeit Textpassagen zu paraphrasieren sowie Argumente und Fakten zu übernehmen, ohne die Quellen im Einzelnen anzugeben, ist ein solches Plagiat! Ein Plagiat anstelle einer selbst?ndig erstellten Seminararbeit abzugeben, stellt einen Versto? gegen wissenschaftliche Grundregeln dar und erfüllt den Tatbestand der T?uschung (vgl. Ministerialblatt Nr. 23/1997 vom 30. Mai 1997; Bek. des MK vom 26.2.1997 - 622-74301, § 13, Abs. 3). Zur rechtlichen Sicherung wird von den Studierenden unseres Instituts verlangt, s?mtlichen Seminararbeiten eine eidesstattliche Erkl?rung anzufügen.

Download des Formulars der eidesstattlichen Erkl?rung

Es wird darauf verwiesen, dass "Plagiat-F?lle" zwischen den Lehrenden des Instituts ausgetauscht werden!


  1. Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Institut für Politikwissenschaft

Sekretariat

Michaela Schmid

Allgemein

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