Studiengangskoordination des Instituts für Geschichte
Studienanforderungen im Fach Geschichte
ECTS (European Credit Transfer System)
Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
(auf dem Stand vor der neuen LPO und dem neuen BA-Studiengang!)
Das Fach Geschichte wird im Lehramts- wie im Magister- oder Bachelorstudium in einer F?cherkombination studiert. Die in den einzelnen Studieng?ngen m?glichen F?cherkombinationen sind aus den Prüfungsordnungen ersichtlich. Ein Promotionsstudium baut auf einem abgeschlossenen Magister- oder einem Lehramtsstudium auf.
Für den Bachelorstudiengang (hier kann Geschichte als 2. Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden) sind die Bestimmungen für den Magisterstudiengang bis zur Zwischenprüfung bzw. bis zum Ende des Grundstudiums ma?geblich. Zum Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie siehe die entsprechenden
Bestimmungen des Instituts für Geschichte Auskünfte zum Geschichtsstudium erteilt für alle Studieng?nge die Fachstudienberatung
Die folgende Kurzfassung eines Studienplans beruht auf den einschl?gigen Prüfungs- und Studienordnungen in der derzeit gültigen Fassung (s.u. "Prüfungsordnungen"). Die angegebene Zahl der Lehrveranstaltungen entspricht den Mindestanforderungen.
Die Lehrveranstaltungen im Fach Geschichte sind überwiegend thematisch orientiert. Weitergehende Empfehlungen, etwa zum Besuch von Lehrveranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge oder in bestimmten Fachsemestern des Grund- wie des Hauptstudiums, bestehen nicht. Auch im Rahmen der Pflichtlehrveranstaltungen bleibt den Studierenden somit freie Wahlm?glichkeit.
Siehe auch die Zusammenstellungen der Leistungsanforderungen im Studium des Fachs Geschichte für das
Die Zwischenprüfung ist obligatorisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien, im Magister- und im Bachelorstudiengang, wenn Geschichte Hauptfach ist oder als 1. Nebenfach gew?hlt wurde. Sie wird meist am Ende des 4. Semesters abgelegt und besteht aus einer mündlichen Prüfung (je 15 Min.) in 3 der 4 oben genannten Teilf?cher der Geschichte über den Stoff einer mindestens 2st. Vorlesung. Im 4. (vom Studierenden selbst zu bestimmenden) Teilfach wird die Zwischenprüfung als Vorwegprüfung abgelegt (m?glich am Ende des 1. - 3. Fachsemesters). Die Vorwegprüfung im 4. Teilfach entf?llt, wenn im Magister- oder im Bachelorstudiengang Geschichte im Nebenfach studiert wird.
Zu beachten ist, da? alle Scheine für die Zwischenprüfung vor Beginn der Prüfungen eingereicht werden müssen. Ein Nachreichen der Scheine nach den Prüfungen ist also nicht m?glich. Da die Prüfungen jeweils am Ende der Vorlesungszeit stattfinden und Scheine in der Regel erst nach der letzten Sitzung im Semester ausgegeben werden, kann in dem Semester, in dem die Zwischenprüfung abgelegt wird, normalerweise kein Schein mehr erworben werden.
(5. - 6. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen; 5. - 8. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Gymnasien; 5. - 9. Fachsemester im Magisterstudiengang - s.u. "Studienabschlu?" ).
In den Studieng?ngen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen nach dem 6., im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien nach dem 8. Fachsemester (Mindeststudienzeit) die 1. Staatsprüfung (Staatsexamen). Im Magisterstudiengang im 9. Fachsemester die Magisterprüfung. - Die Prüfung im Erweiterungsfach Geschichte kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen in den anderen F?chern (einer F?cherkombination der Lehramtsstudieng?nge) oder auch sp?ter abgelegt werden; nachgewiesen werden mu? wenigstens die Regelstudienzeit (das ist 1 Fachsemester über die Mindeststudienzeit hinaus).
Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlu?prüfungen ist auch der Nachweis von Sprachkenntnissen: in den Studieng?ngen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (nachzuweisen durch das Latinum), und im Magisterstudiengang Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein. Studierende im Magisterstudiengang ohne Lateinkenntnisse k?nnen diese in einem einsemestrigen Kurs am Institut für Klassische Philologie erwerben, der mit einer Klausur abgeschlossen wird (siehe hierzu den entsprechenden Beschlu? des Instituts für Geschichte).
Vor Meldung zur 1. Staatsprüfung mu? eine schriftliche Hausarbeit (Staatsexamensarbeit) vorgelegt werden, die aus dem Fach Geschichte gefertigt sein kann (Bearbeitungszeit bis 1 Jahr). Die Studierenden sollen sich daher mindestens 1 Jahr vor Anmeldung zur Prüfung ein Thema stellen lassen. Entsprechendes gilt für die Magisterarbeit (Bearbeitungszeit 6 Monate).
Ein Promotionsstudium (Erwerb des Dr. phil.) im Fach Geschichte bzw. mit Geschichte im Haupt- oder Nebenfach kann sich an ein Magister- oder Lehramtsstudium anschlie?en, wenn die Magister- oder die 1. Staatsprüfung mindestens mit der Note "gut" bestanden wurden und Geschichte hierbei Hauptfach oder Nebenfach oder Prüfungsgegenstand war.
Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen an der Universit?t Regensburg nach den diversen anzulegenden Prüfungsordnungen, Satzungen und Verlautbarungen
siehe hierzu die Informationen zu den Lateinkursen des Instituts für Klassische Philologie an der Universit?t Regensburg
allgemeine Bestimmungen des Instituts für Geschichte
Bestimmungen für das Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der Universit?t Regensburg