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Abschlüsse

Bachelor

Bachelor of Arts (B.A.)

Studieng?nge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundst?ndige Studieng?nge in einem Fach oder einer F?cherkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.

W?hrend des Studiums werden ein ?berblick über das gew?hlte Fachgebiet bzw. die gew?hlten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt.?Die Regelstudienzeit in Bachelorstudieng?ngen betr?gt an der? Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften sechs Semester.

Die m?glichen Fachkombinationen im regul?ren Bachelorstudiengang finden Sie in § 2 der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakult?ten I-III. Einen guten ?berblick kann man sich au?erdem auf der Website der Studentenkanzlei verschaffen. Fachspezifische Informationen zum Bachelorstudiengang halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituationen anpassen müssen, empfiehlt das Dekanat dringend, sich zu informieren, welche Fassung? für den jeweiligen Studierenden gültig ist.


master

Master of Arts (M.A.)

Studieng?nge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Master of Arts (M.A) verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung.

Die meisten Master-Studieng?nge der Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang auf, wodurch w?hrend des Masterstudiums eine tiefergehende Spezialisierung innerhalb der gew?hlten Studienrichtung oder interdisziplin?r zu einer neuen Studienrichtung führende Spezialisierung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudieng?nge der Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften betr?gt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudieng?ngen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.


staatsexamen

Staatsexamen - Lehramt

Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.

An der Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudieng?nge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung?geregelt. Die Universit?tsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schlie?t sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Die Fachkombinationen, die an der Universit?t Regensburg studiert werden k?nnen, finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.


Promotion

Promotion

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zust?ndigkeit liegt bei der jeweiligen Fakult?t. Die Philosophischen Fakult?ten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabh?ngig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin beziehungsweise eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universit?t Regensburg.

Die im Laufe eines Promotionsverfahrens ben?tigten Formular finden Sie hier.


Habilitation

Habilitation

Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die M?glichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbst?ndig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und p?dagogische Eignung zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universit?ten nachgewiesen.

Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakult?t, der das Fachgebiet des Habilitanden zuzurechnen ist.?Das Habilitationsverfahren ist in der?Habilitationsordnung?der Philosophischen Fakult?ten I-IV geregelt.



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