Nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der ?rztlichen Pr¨¹fung ist bis zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt eine viermonatige Famulatur (¡ì 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ?ApprO) abzuleisten.
Die Famulatur wird abgeleistet
1. f¨¹r die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ?rztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ?rztlichen Praxis,
2. f¨¹r die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer station?ren Rehabilitationseinrichtung,
3. f¨¹r die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der haus?rztlichen Versorgung und
4. f¨¹r die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des ?ffentlichen Gesundheitswesens, in der ?rztliche T?tigkeiten ausge¨¹bt werden.
Es gibt verschiedene F?rderprogramme, z.B. durch die KVB.
Die Kassen?rztliche Vereinigung Bayerns (KVB) f?rdert jedes Semester Famulaturen in l?ndlichen Regionen. Weitere Informationen und Details zur Bewerbung erhalten Sie auf der Internetseite der KVB unter: https://www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/studium/famulaturfoerderung-famuland.
UR - Universit?t Regensburg
Fakult?t f¨¹r Medizin
am Universit?tsklinikum
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