Finanzielles Anreizsystem zur F?rderung der Gleichstellung
Unserer Fakult?t werden in jedem Jahr Gelder aus dem Finanziellen Anreizsystem zur F?rderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt.
F?rderm?glichkeiten sind beispielsweise:
- SHK- oder WHK-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Anschubfinanzierung von Promotionen
- Promotionsabschluss-, Postdoc- oder Habilitationsstipendien
- Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen
- Informationsveranstaltungen au?erhalb der Universit?t zu einzelnen Studieng?ngen
- Literatur- und Softwarebeschaffung
- Druckkostenzuschüsse
- ?bersetzungskosten für Publikationen
- Unterstützung von Gastvortr?gen von Forscherinnen oder von Einladungen von Kooperationspartner/innen durch Wissenschaftlerinnen der UR
- Weiterbildungen
- Ma?nahmen der Gleichstellungskonzepte der Fakult?t
Weitere Informationen finden Sie hier:?www.go.ur.de/fas-gleichstellung
Im laufenden bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@jhar k?nnen Sie Antr?ge an die Frauenbeauftragte richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Anschreiben mit kurzer Begründung und Motivation für die Bewerbung
- bei der Beantragung von SHK-/WHK-Stellen, Stipendien und wissenschaftlichen Reisen ein Unterstützungs- oder Begründungsschreiben des/der Vorgesetzten beilegen
- kurzes Statement, dass Gelder nicht von anderer Seite bezogen werden bzw. dass bei Bewilligung von anderer Seite die bewilligten Gelder nach Absprache zurückgezahlt werden
- bei Konferenzbesuchen: übersichtliche Kostenaufstellung inkl. Belege
- bei ?berweisung auf privates Konto: Bankverbindung (IBAN) angeben
- bei Umbuchungen innerhalb der Uni: Kapitel, Titel, Untertitel, Kostenstelle/Projekt, KoA, Hül-Nr.