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Visum

Ob Sie ein Visum (Einreiseerlaubnis) f¨¹r Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.

Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass f¨¹r Ihre gesamte Zeit in Deutschland g¨¹ltig ist.


Studierende aus EU-/EWR ¨C L?ndern

Austauschstudierende mit folgender/n Nationalit?t/en k?nnen visumsfrei nach Deutschland einreisen: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz. Personen aus diesen L?ndern genie?en Freiz¨¹gigkeit innerhalb der Europ?ischen Union. Sie ben?tigen kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.

Nach Anreise m¨¹ssen Sie sich jedoch innerhalb von 3 Monaten bei der Stadt Regensburg anmelden. Das International Office informiert Sie bei Anreise ¨¹ber die notwendigen Formalit?ten.


Einreise ohne Visum

Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden L?ndern:

  • Andorra
  • Australien
  • Brasilien
  • El Salvador
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • S¨¹dkorea
  • USA
  • Vereinigtes K?nigreich von Gro?britannien und Nordirland

Nach Einreise m¨¹ssen Sie innerhalb von 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausl?nderbeh?rde Regensburg beantragen. Das International Office wird Sie nach Anreise ¨¹ber die notwendigen Abl?ufe/Formalit?ten informieren.


Einreise nur mit Visum

Austauschstudierende, die ein Visum ben?tigen (siehe Link unten), m¨¹ssen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland ein sogenanntes ?Visum zu Studienzwecken¡° beantragen. Bitte bewerben Sie sich fr¨¹hzeitig um ein Visum, da die Beantragung h?ufig mehrere Wochen / Monate dauern kann.

? ?bersicht des Ausw?rtigen Amtes zur Visumspflicht

Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum umgewandelt werden.

Nach Einreise m¨¹ssen Sie innerhalb von 3 Monaten einen Aufenthaltstitel bei der Ausl?nderbeh?rde in Regensburg beantragen. Das International Office informiert Sie nach Anreise ¨¹ber die notwendigen Formalit?ten.


Sperrkonto:

Austauschstudierende, die ein Visum ben?tigen, m¨¹ssen h?ufig mit Hilfe eines Sperrkontos nachweisen, dass sie ¨¹ber ausreichende finanzielle Mittel verf¨¹gen, um die Kosten f¨¹r den Austauschaufenthalt in Deutschland abzudecken (derzeit 861€ pro Monat).


Nicht-EU Studierende mit EU-Aufenthaltstitel -- REST Richtlinie

Drittstaatsangeh?rige, die in einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erhalten haben, der auch den gesamten Aufenthaltszeitraum des Austauschstudiums in Regensburg abdeckt, fallen unter die sogenannte REST-Richtlinie (Richtlinie EU 2016/801 des Europ?ischen Parlaments und des Rates) und k?nnen sich bis zu 360 Tage zum Studium in Deutschland aufhalten.

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Studierenden m¨¹ssen keinen deutschen Aufenthaltstitel beantragen und m¨¹ssen auch nicht bei der Ausl?nderbeh?rde Regensburg vorsprechen. Jedoch muss das International Office den geplanten Aufenthalt sp?testens 30 Tage vor Einreise beim Bundesamt f¨¹r Migration und Fl¨¹chtlinge melden. Hierzu ben?tigt das International Office folgende Unterlagen:

  • Scan des EU-Aufenthaltstitels
  • Scan des Reisepasses
  • Scan des Zulassungsbescheides
  • Nachweis ¨¹ber die Teilnahme an einem Austauschprogramm / multilateralen Programm
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. EHIC)
  • Finanzierungsnachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (derzeit 992€ pro Monat)



  1. UR International Office

Wege nach Regensburg

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Grafik: Wege nach Regensburg

                                      

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