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Kostenabrechnung

Kostenabrechnung

Hier finden Sie Informationen zu?verschiedenen M?glichkeiten der Kostenabrechnung für unsere?psychotherapeutischen Leistungen.


Wir m?chten darauf hinweisen, dass eine Kostenabrechnung für die ersten Sprechstunden in jedem einzelnen Fall erfolgt, unabh?ngig davon, ob eine Psychotherapie im Anschluss?stattfindet.


Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik

Bei gesetzlich versicherten Patient:innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für probatorische Sitzungen?("Probesitzungen") vor Aufnahme einer Psychotherapie.

Akutbehandlung

Bei Vorliegen einer psychischen St?rung und Indikationsstellung durch eine:n unserer Psychotherapeut:innen werden von den?gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Kosten für eine Akutbehandlung?übernommen.?

Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie)

Zur ?bernahme der Kosten für eine Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) durch die gesetzlichen Krankenkassen muss w?hrend der probatorischen Phase von Therapeut:in und Patient:in ein Antrag auf die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenversicherungsstellen bearbeiten diesen Antrag innerhalb von etwa drei Wochen. Sobald die Kostenübernahme für die Psychotherapie best?tigt ist, beginnen die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen.


Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Psychotherapeutische Sprechstunde

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedliche Regelungen bezüglich einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen. Patient:innen mit privater Krankenversicherung sollten sich daher am besten vor Vereinbarung eines Sprechstundentermins in unserer Ambulanz?darüber informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen Ihres Versicherungstraifs erstattet werden.

Akutbehandlungen und Psychotherapien (Kurz- und Langzeittherapie)

Sollte im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. im Rahmen von probatorischen Sitzungen ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) die Indikation für eine Akutbehandlung oder Psychotherapie gestellt werden, muss bei Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Ihr:e Psychotherapeut:in wird Sie dabei bei Bedarf gerne?unterstützen.


Folgende Fragen k?nnen für die Kl?rung einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen durch private Krankenversicherungen relevant sein:

  • Ist eine ambulante Verhaltenstherapie in einer Hochschulambulanz mit Erm?chtigung zur Abrechnung mit den Krankenkassen m?glich?
  • Kann eine ambulante Verhaltenstherapie von einem:r psychologischen Psychotherapeut:in durchgeführt werden?
  • Muss der:die Therapeut:in in Verhaltenstherapie approbiert sein (psychologische:r Psychotherapeut:in) oder k?nnen auch Psychotherapeut:innen in Ausbildung die Psychotherapie durchführen?
  • Muss der:die Therapeut:in neben der Approbation auch einen Arztregistereintrag besitzen?
  • ?bernimmt die Krankenkasse die Kosten der probatorischen Sitzungen?
  • Wie viele verhaltenstherapeutische Sitzungen zahlt die Krankenkasse nach Abschluss der probatorischen Sitzungen?
  • Muss nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, um die Therapiephase zu starten?
  • ?bernimmt die Krankenkasse das komplette Stundenhonorar oder nur einen Prozentsatz davon?

Bei offenen Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen unterstützen wir?Sie gerne. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns telefonischen Kontakt auf.


Beihilfe

Beihilfe

Die Beihilfe erstattet bis zu einer gewissen Anzahl psychotherapeutische Sitzungen. Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorik ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) muss hierzu ein Antrag an die zust?ndige Beihilfestelle gestellt werden. Dabei wird Sie Ihr:e Psychotherapeut:in gerne unterstützen.


Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen

Neben einer Abrechnung über eine Krankenversicherung, die?Beihilfe, oder weitere Kostentr?ger?bieten wir auch eine Kostenabrechnung als Selbstzahler:in an.?Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt?gem?? der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) per Rechnungsstellung.?

Bei Selbstzahler:innen werden natürlich genauso wie bei anderen Patient:innen die Voraussetzungen für eine effektive Therapie geprüft und ein individualisiertes Therapieangebot erstellt.

Bei Fragen zu einer Kostenabrechnung als Selbstzahler:in k?nnen Sie gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.


andere Kostentr?ger

Bei verschiedenen anderen Kostentr?gern (Berufsgenossenschaften, Bundeswehr, o.?.)?oder bei psychotherapeutischer Behandlung in Folge eines Unfalles?ist gegebenenfalls eine individuelle Abkl?rung n?tig, bei der wir Sie gerne unterstützen.



  1. Institut für Psychologie
  2. Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie

Psychotherapeutische Hochschulambulanzen


Kontakt per E-Mail oder

Telefon: 0941 943-6080

(telefonische Erreichbarkeit freitags von 9-12.20 Uhr