Wenn Sie sich als Frühstudierender bei der Universit?t Regensburg bewerben wollen, informieren Sie sich bitte über unsere Teilnahmebedingungen und füllen Sie anschlie?end zusammen mit Ihrer Schule das Bewerbungsformular aus.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gesch?ftsführerin Dr. Catharina Würth.
Bewerbungsformular für das Frühstudium
Die kompletten Bewerbungsunterlagen sendet die Schule per Email an fruehstudium"at"ur.de.
Im Frühstudium nehmen Sie an regul?ren Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren, ?bungen und Praktika teil.
Im Vorlesungsverzeichnis der Universit?t finden Sie das "Angebot für das Frühstudium", bei dem die einzelnen Fakult?ten und Institute Angaben zu Lehrveranstaltungen machen, die für das Frühstudium geeignet sind. Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2024/25 wird am 8. Juli 2024 ver?ffentlicht. Vor dem Ver?ffentlichungstermin k?nnen Sie sich - wenn Sie im Vorlesungsverzeichnis bei Semesterauswahl Wintersemester 2023/24 ausw?hlen - über übliche Angebote informieren.
Bei Interesse an einem Frühstudium in einem Fach, zu dem noch keine Veranstaltungen aufgelistet sind, fragen Sie bitte bei der Gesch?ftsführung des Frühstudiums nach.
?ber die Teilnahme?von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium entscheiden die Schule und die Universit?t Regensburg.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler für den Besuch der Universit?tsveranstaltungen vom Schulunterricht. Der Besuch der Veranstaltungen an der Universit?t Regensburg ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Schülerinnen und Schüler, die am Frühstudium teilnehmen, werden nicht als Studierende immatrikuliert, sondern erhalten einen Sonderstatus.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Universit?tsveranstaltungen in der gleichen Weise wie am Schulunterricht regelm??ig teilzunehmen, d.h. zum Beispiel sich im Krankheitsfall in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen.
Studienbeitr?ge werden von Teilnehmerninnen und Teilnehmern am Frühstudium, nicht erhoben.
Schülerinnen und Schüler mit einem besonders weiten Anfahrtsweg k?nnen in Einzelf?llen, und so die Ressourcen das erlauben, einen?Fahrtkostenzuschuss? aus F?rdermitteln erhalten. Für den ben?tigten Antrag bitte auf "Fahrtkostenzuschuss" klicken.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den eventuell an der Schule ausfallenden Unterricht selbstst?ndig nachzuarbeiten und alle von der Schule geforderten Leistungsnachweise unabh?ngig von ihrer Teilnahme am Frühstudium zu erbringen. Einzelheiten sind mit der jeweiligen Fachlehrerin bzw. mit dem jeweiligen Fachlehrer an der Schule abzustimmen.
Falls sich eine Verschlechterung schulischer Leistungen in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, sind hierfür weder die Schule noch die Universit?t Regensburg verantwortlich. Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, der Universit?t und der Schule k?nnen die Teilnahme beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ ver?ndern.
Die Organisation der Teilnahme am Frühstudium obliegt ausschlie?lich der Schülerin bzw. dem Schüler. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, der Schule und der Universit?t Regensburg eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d.h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen.?
bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@es Projekt wird gef?rdert von der Scheubeck-Jansen Stiftung.
Gesch?ftsführung
Dr. Catharina Würth Raum M 116 Telefon 0941 943-2805