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Allgemeine Informationen zum Studium

Aufbau und Inhalte des Studiums werden durch die Approbationsordnung für Apotheker festgelegt. Die pharmazeutische Ausbildung umfasst


Aufbau des Studiums und Studieninhalte

Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium (1. - 4. Fachsemester) vermittelt eine breite naturwissenschaftliche Ausbildung in allgemeiner, anorganischer, organischer, physikalischer, pharmazeutischer und analytischer Chemie (insbesondere anorganischer, organischer und instrumenteller Analytik), in Biologie (insbesondere systematischer und pharmazeutischer Botanik), Mathematik und Physik (insbesondere Experimentalphysik). Hinzu kommen Grundlagen der Arzneiformenlehre, der medizinischen Mikrobiologie einschlie?lich Hygiene, die pharmazeutische und medizinische Terminologie und die chemische Nomenklatur (einschlie?lich der Nomenklatur der Arzneibücher) sowie eine Einführung in die Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie. Das Grundstudium wird mit dem ersten Prüfungsabschnitt abgeschossen.

Das Hauptstudium (5. - 8. Fachsemester) erweitert und vertieft diese Kenntnisse auf dem Gebiet der Herstellung, Isolierung und Prüfung von Arzneistoffen und Zubereitungen. Au?erdem werden Zusammenh?nge zwischen chemischer Struktur und Wirkung der Arzneisubstanzen und Mechanismen physiologisch-chemischer Prozesse, molekulare Vorg?nge der Arzneimittelwirkung sowie Wechselbeziehungen zwischen den Bestandteilen der verschiedenen Arzneizubereitungen deutlich gemacht. Hinzu kommen Kenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie sowie Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie. Ferner werden Grundlagen der Ern?hrungslehre sowie Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten für Apotheker vermittelt. Das Hautstudium wird mir dem zweiten Prüfungsabschnitt abgeschlossen.

Die Studieninhalte werden in folgenden Lehrversanstaltungen vermittelt: theoretische Lehrversanstaltungen (insbesondere Vorlesungen), Seminare und praktische Lehrveranstaltungen (insbesondere Praktika, Kurse und Exkursionen).

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Famulatur

Durch die Famulatur soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Ta?tigkeiten vertraut gemacht werden. Au?erdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabla?ufe sowie in die Rechtsvorschriften fu?r Apotheken und in die Fachsprache erhalten. Die Famulatur ist wa?hrend der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Pru?fung unter Leitung eines Apothekers ganzta?gig abzuleisten.

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Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung au?erhalb der Universit?t statt. Wa?hrend der ganzta?gigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur Ausbildung geho?ren insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Pru?fung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Sammlung, Bewertung und Vermittlung von Informationen, insbesondere u?ber Arzneimittelrisiken, und die Beratung u?ber Arzneimittel. Die Ausbildung umfasst auch Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden.

Ein Teil der praktischen Ausbildung kann auch an einem Universit?tsinstitut unter Anleitung eines Professors oder Privatdozenten abgeleistet werden.

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Pharmazeutische Prüfung

Der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren abgelegt, der zweite Abschnitt nach Bestehen des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren. Der dritte Abschnitt wird nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach Ableistung der praktischen Ausbildung abgelegt. Informationen über die Zulassung zur Prüfung, Art und Umfang der Prüfung sowie zur Bewertung der Prüfungsleistungen finden Sie in der Approbationsordnung für Apotheker und auf der Homepage des Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

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