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Antr?ge und Infos


Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit

Bei krankheitsbedingten Gründen ist ein ?rztliches Attest vorzulegen, das im Falle der Prüfungsunf?higkeit grunds?tzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunf?higkeit erfolgt ist.

--> Beim jeweiligen Sekretariat des Prüfungsfaches krank melden
--> Attest mit Antragsformular beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin abgeben

! Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit stellen!

(siehe Merkblatt)

Antrag krankheitsbedingte Prüfungsunf?higkeit


Anerkennung extern erworbener Studienleistungen

Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienf?chern, an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, gilt § 12 ?AppO:

(1) Die nach Landesrecht zust?ndige Stelle rechnet auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an:
1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums,
2.Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt die nach Landesrecht zust?ndige Stelle Studien- und Prüfungsleistungen an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ gilt nicht für Studien- und Prüfungsleistungen, die das Studium abschlie?en oder die bereits Gegenstand einer inl?ndischen Prüfung waren und endgültig nicht bestanden worden sind.
(3) (weggefallen)
(4) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zust?ndig für die Entscheidungen nach den Abs?tzen 1 bis 3 ist die zust?ndige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universit?t im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zust?ndige Stelle des Landes zust?ndig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zust?ndigkeit, so ist die zust?ndige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zust?ndig.

Für die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte folgenden Antrag:

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Humanmedizin


Wahlfach

Bis zum Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung ist ein Wahlfach abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet.


Eine Auflistung der m?glichen Wahlf?cher finden Sie hier


Beurlaubung

Ein Student kann auf Antrag aus wichtigem Grund gem. Art. 48 Abs. 2 BayHSchG von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium befreit werden (Beurlaubung). Insbesondere folgende Gründe für eine Beurlaubung sind dabei anerkannt:

  • Auslandsstudium
  • Eigene Krankheit
  • Kinderbetreuung
  • Studienbezogenes Praktikum
  • Freiwilligendienst
  • Pflege naher Angeh?riger, wenn die Pflege nicht durch eine andere Person erbracht werden kann

Weitere Informationen wollen Sie bitte hier nachlesen:

Studierendenkanzlei Universit?t Regensburg


BAf?G

Der für das BAf?G-Amt ben?tigte Leistungsnachweis kann beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin erstellt werden.

Ansprechpartner in der Vorklinik für die Unterzeichnung der BAf?G Unterlagen ist Professor Witzgall.



  1. Fakult?ten
  2. Fakult?t für Biologie und Vorklinische Medizin