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Prüfungsordnungen

Die erste Lehramtsprüfung besteht aus der ersten Staatsprüfung (?Staatsexamen“) und den studienbegleitend abzulegende Modulprüfungen (den Prüfungen, die w?hrend des Studiums in den Lehrveranstaltungen der Universit?t gemacht werden). Die Note der ersten Lehramtsprüfung setzt sich aus den Noten des ?Staatsexamens“ (zu 60 Prozent) und aus den Noten der Modulprüfungen (zu 40 Prozent) zusammen.

Lehramtsprüfungsordnung I (LPO 1) vom 13.3.2008

Die LPO I ist ein Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Sie enth?lt für alle bayerischen Universit?ten geltende Bestimmungen für die erste Staatsprüfung (?Staatsexamen“) und Vorschriften für das Studium und die Prüfungsinhalte der verschiedenen Lehr?mter für alle F?cher.

Universit?re Prüfungsordnung

Die universit?re Prüfungsordnung regelt die Durchführung der Modulprüfungen und damit den universit?ren Teil der Ersten Lehramtsprüfung für Studierende der an der Universit?t Regensburg angebotenen Lehr?mter.
Die zum Zeitpunkt des Studienbeginns aktuelle Fassung der Prüfungsordnung gilt grunds?tzlich das gesamte Studium hindurch.


  1. Fakult?ten
  2. Fakult?t für Biologie und Vorklinische Medizin

Lehramt Biologie Prüfungsordnungen

 

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