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Studienabschlüsse und Prüfungen

Bitte beachten Sie: Im Zuge der Studienreform des Bologna-Prozesses wurden die Diplom- und Magister-Studieng?nge in eine gestufte Studienstruktur mit grundst?ndigen Bachelor- und weiterführenden Master-Studieng?ngen umgewandelt.

Eine Einschreibung für einen Diplom- oder Magisterstudiengang ist daher an der Universit?t Regensburg nicht mehr m?glich. Studierende, die derzeit noch in einem Diplom- oder Magister-Studiengang eingeschrieben sind, k?nnen ihr Studium ordnungsgem?? beenden.


Bachelor

Studieng?nge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundst?ndige Studieng?nge in einem Fach oder einer F?cherkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft (vormals: Philosophische Fakult?t II) der Bachelor of Arts (B. A.) und der Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.

W?hrend des Studiums werden ein ?berblick über das gew?hlte Fachgebiet bzw. die gew?hlten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt.?Die Regelstudienzeit in Bachelorstudieng?ngen betr?gt an der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft sechs Semester.


Bachelor of Arts (B. A.)

Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Fakult?t des Prüfungsfaches, in welchem die Bachelorarbeit geschrieben wurde, den akademischen Grad eines ?Bachelor of Arts“, abgekürzt ?B. A.“

Am Institut für Erziehungswissenschaft kann der Studiengang Erziehungswissenschaft (B. A.) absolviert werden. Hierbei handelt es sich um einen Ein-Fach-Bachelorstudiengang. Die im Rahmen des Bachelorstudiengangs zu erfüllenden 180 Leistungspunkte werden durch den Modulkatalog und die Prüfungsordnung des Fachs definiert. N?here Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Erziehungswissenschaft finden Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung.

Das Institut für Sportwissenschaft bietet den kombinatorischen Studiengang Angewandte Bewegungswissenschaft (B.A.) an. Bei einem kombinatorischen Studiengang werden an der Universit?t Regensburg entweder ein Hauptfach und zwei Nebenf?cher oder zwei Hauptf?cher studiert. Das Fach Angewandte Bewegungswissenschaften kann im Bachelorstudiengang sowohl als B.A.-Fach, als 2. Hauptfach oder auch als Nebenfach gew?hlt werden. Wird Angewandte Bewegungswissenschaft als 1. Hauptfach gew?hlt, muss ein Nachweis von mindestens 90 Leistungspunkten aus den Modulen des Faches erfolgen. Wird Angewandte Bewegungswissenschaft als 2. Hauptfach gew?hlt, sind 60 Leistungspunkte zu absolvieren und als Nebenfach 30 Leistungspunkte. M?gliche Fachkombinationen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei bzw. in § 2 der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakult?ten I-IV. Fachspezifische Informationen zum Bachelorstudiengang halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituation anpassen müssen, empfiehlt das Dekanat dringend, sich zu informieren, welche Fassung der Prüfungsordnung für den jeweiligen Studierenden gültig ist.


Bachelor of Science (B. Sc.)

Der Bachelor-Studiengang im Fach Psychologie führt nach einer Regelstudienzeit von 6 Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Science in Psychologie.


Master

Master of Arts (M. A.) Erziehungswissenschaft

Master of Arts (M. A.) Angewandte Bewegungswissenschaft: Motion and Mindfulness

Master of Science (M. Sc.) Psychologie

Studieng?nge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft der Master of Arts (M. A.) im Fach Erziehungswissenschaft und der Master of Science (M. Sc.) im Fach Psychologie verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs.

Die beiden Master-Studieng?nge der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor -Studiengang auf, wodurch w?hrend des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gew?hlten Studienrichtung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudieng?nge der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft betr?gt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudieng?ngen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.


Staatsexamen

Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.

An der Fakult?t für Psychologie, P?dagogik und Sportwissenschaft beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudieng?nge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universit?tsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schlie?t sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Die Fachkombinationen, die an der Universit?t Regensburg studiert werden k?nnen, finden Sie auf den Seiten zum Studienangebot.


Promotion

Promotionsverfahren der Fakult?t für Humanwissenschaften

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zust?ndigkeit liegt bei der jeweiligen Fakult?t. Die Philosophischen Fakult?ten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabh?ngig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universit?t Regensburg.

Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden. Des Weiteres muss im Rahmen der mündlichen Prüfung (Disputation) nachgewiesen werden, dass der/die Promovend:in das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie neuere Entwicklungen des Faches kennt.

? Promotionsordnung für die Philosophischen Fakult?ten


(1) Annahme als Doktorand:in

Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in ist bei der Fakult?tsverwaltung zu stellen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • PDF aus der Anmeldung im Campusportal
  • Formular Annahme als Doktorand:in (siehe Formulare)
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einschl?gige fachgebundene Hochschulreife
  • Nachweis eines mindestens mit der Note “gut” abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Promotionsfach (bzw. entsprechender Ausnahmen gem?? § 6 der Promotionsordnung)
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gem?? § 7 der Promotionsordnung (diese k?nnen auch erst bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden)
  • Erkl?rungen und Zeugnisse über andere akademische, staatliche oder kirchliche Prüfungen
  • Angabe des vorl?ufigen Promotionsthemas mit einer kurzen Schilderung des Arbeitsziels (Umfang 10 Seiten)
    siehe: Exposé für ein Dissertationsverfahren
  • Betreuungszusage

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakult?tsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausl?ndischen Zeugnissen muss au?erdem eine amtliche ?bersetzung eingereicht werden.

Kumulative Promotionen

In der Fakult?t für Humanwissenschaften k?nnen Promotionen auch kumulativ durchgeführt werden. Die Voraussetzungen finden Sie auf dem folgenden Formular.

? Richtlinien für kumulative Promotionen

? Richtlinien bezüglich Ko-Autorschaft bei kumulativen Promotionen


(2) Zulassung zur Promotion

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist bei der Fakult?tsverwaltung zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formular Zulassung zur Promotion (siehe Formulare)
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studiengangs und Angabe des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, unter dessen/deren Leitung die Dissertation angefertigt wurde
  • ggf. Verzeichnis der bisher ver?ffentlichten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gem?? §7 der Promotionsordnung
  • amtliches Führungszeugnis?(nicht ?lter als 3 Monate), sofern sich der Prüfling nicht in einem ?ffentlichen Amt befindet (in dem Falle bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages einreichen)
  • drei Hauptseminarscheine oder entsprechende Nachweise (abgezeichnet durch Betreuer:in)
  • drei Druckexemplare der Dissertation inkl. elektronische Fassung (USB-Stick)
  • Eidesstattliche Versicherung des Prüflings

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universit?t Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin bei der zust?ndigen Fakult?tsverwaltung vereinbart werden (Kontaktdaten).


(3) Disputation (mündliche Prüfung)

Nach Begutachtung, Auslegung und Annahme der Dissertation sowie der Festsetzung der Note muss der Prüfling universit?ts?ffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.

Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfling das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung des Faches kennt.

Die mündliche Prüfung soll sp?testens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.

Hierzu spricht der Prüfling mit den Gutachter:innen mehrere Terminwünsche ab und teilt diese der Fakult?tsverwaltung zur endgültigen Festlegung des Termins mit. Für die Organisation der Disputation und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfrist muss ein Vorlauf von mind. drei Wochen eingehalten werden.

Die Fakult?tsverwaltung l?dt sodann den Prüfling, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen, die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer:innen der jeweiligen Fakult?t ein und gibt den Termin hochschul?ffentlich bekannt. Prüfungsvorsitz und Protokollführung werden von der Fakult?tsverwaltung organisiert.

Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber h?chstens 90 Minuten dauern. Einleitend erl?utert der Prüfling die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Daran schlie?t sich eine wissenschaftliche Diskussion an. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e erstreckt sich auf ausgew?hlte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer F?cher sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter:innen k?nnen in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.


(4) Ver?ffentlichung der Dissertation

Die Zust?ndigkeit für die ?berprüfung der Ver?ffentlichung liegt bei der Fakult?tsverwaltung.

Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren zu ver?ffentlichen.

Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu ver?ffentlichende Textfassung einzuholen. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Genehmigung erteilt der/die Dekan:in aufgrund der Freigabe durch die Gutachter:innen, denen die zu ver?ffentlichende Arbeit noch einmal – nach der ?berarbeitung der in der Disputation eventuell genannten Kritikpunkte – vorgelegt werden muss. Die entsprechenden Formulare werden dem Prüfling durch die Fakult?tsverwaltung nach Abschluss aller Prüfungen zugesandt.

Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen ?ffentlichkeit zug?nglich zu machen. Am h?ufigsten wird eine Ver?ffentlichung über den Publikationsserver der Universit?tsbibliothek gew?hlt, es existieren aber auch noch weitere Optionen, wie z. B. die Publikation über einen Verlag oder eine Fachzeitschrift. Die genauen Auflagen dazu finden Sie in § 20 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakult?ten. Bei der Ver?ffentlichung au?erhalb der UR müssen der Universit?tsbibliothek über die Fakult?tsverwaltung zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Ansprechpartner:innen bei der Universit?tsbibliothek sind Herr Gregor Schmidt (3904) und Frau Cornelia Lang (4239). Sie sind unter dissertationen@uni-regensburg.de erreichbar.

Mit den Pflichtexemplaren hat der/die Promovend:in eine Erkl?rung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.

Erst nach der Ver?ffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgeh?ndigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.

Stand: 08/2022


Habilitation

Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftler:innen die M?glichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbst?ndig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und p?dagogische Eignung zum/zur Professor:in in einem bestimmten Fachgebiet an Universit?ten nachgewiesen.

Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakult?t, der das Fachgebiet des Habilitanden zuzurechnen ist. Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakult?ten I-III geregelt.



  1. Fakult?ten

Fakult?t für Humanwissenschaften

Universit?t Regensburg
Universit?tsstra?e 31

D-93053 Regensburg

Blick auf das Fakult?tsgeb?ude

Geb?ude PT, Zi. 3.0.74
Tel.: 0941 943-3010
E-Mail

?ffnungszeiten:
Mo-Do     8:30-11:30 Uhr
Fr             geschlossen